Muss der Pächter die Reparatur des Daches bezahlen?

Wirtschaft

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.

Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 
Der nächste Termin ist übrigens am 18. Mai 2026, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um einen Pachtvertrag geht.

FRAGE: Ich habe vor 18 Monaten ein Eigentumshaus samt einem Nebengebäude mit Garagen auf einem Pachtgrund gekauft. Beim Nebengebäude (aus den 1960er-Jahren) ist u. a. das Dach kaputt. Im Vertrag steht, dass für die Instandhaltung der Pächter verantwortlich ist. Muss ich jetzt tatsächlich für die Reparaturkosten aufkommen?

Am KURIER Wohntelefon gab diesmal Rechtsanwalt Thomas Sochor Auskunft. Er hat folgende Rechtsantwort:

ANTWORT: Die Beantwortung bedarf der genauen Prüfung des zugrunde liegenden Pachtvertrages. Bei einem Pachtvertrag trägt der Pächter etwa im Vergleich zu einem Mieter weitergehende Pflichten. Dies betrifft insbesondere auch die Erhaltungspflichten an Gebäuden. Anders als etwa im gesetzlich geregelten Bereich nach dem Mietrechtsgesetz besteht für den Pächter hinsichtlich der Erhaltungspflichten kein umfassender gesetzlicher Schutz, die im Pachtvertrag getroffenen Regelungen sind somit primär entscheidend. 
Problematisch ist, dass die Überbindung der Instandhaltung auf den Pächter ein weit gefasster Begriff ist. Es wird darunter die laufende Instandhaltung wie kleine Reparaturen, aber auch größere Erhaltungsarbeiten, nicht aber eine Neuerrichtung oder Verbesserung des bestehenden Daches zu verstehen sein. 
Sie können damit argumentieren, dass aufgrund des schlechten Zustandes des Daches nur eine Neuerrichtung des Dachaufbaus mit neuen Materialien, besserer Qualität und unter Einhaltung der geltenden Normen, und damit eine Substanzverbesserung wirtschaftlich sinnvoll ist und die bauliche Maßnahme somit nicht unter die Ihnen im Pachtvertrag überbundene Instandhaltungspflicht fällt. 

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Ich empfehle, mit der Verpächterseite Kontakt aufzunehmen und auf den schlechten Zustand des Daches des Nebengebäudes hinzuweisen. Allenfalls kann im Gespräch eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, bei der Sie sich mit einem Teilbetrag an der Erneuerung des Daches beteiligen. Jede einvernehmliche Lösung sollte aus Gründen der Dokumentation schriftlich festgehalten werden.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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