
Gegen das Kopftuchverbot, das ab Herbst für Mädchen unter 14 an den Schulen gelten wird, liegen bereits zwei Klagen beim Verfassungsgerichtshof (VfGH). Ein entsprechender Bericht der Kronen Zeitung wurde der APA am Mittwoch bestätigt. Dass das Höchstgericht, das schon 2020 ein Verhüllungsverbot für Volksschülerinnen gekippt hat, bereits im Sommer eine Entscheidung treffen und das Gesetz noch vor Schulbeginn zu Fall bringen könnte, ist allerdings unwahrscheinlich.
Zum aktuellen Kopftuchverbot bis 14 läuft derzeit ein Vorverfahren, in dem die Bundesregierung zum Inhalt der Klagen Stellung nehmen kann. Die Abgabefrist dafür endet erst während der rund dreiwöchigen Juni-Session des VfGH, die mit 15. Juni beginnen soll. „Ob die beiden Anträge zum Kopftuchverbot noch in die Tagesordnung der Session aufgenommen werden können, ist daher offen“, hieß es zur APA. Selbst wenn das Kopftuchverbot es auf die Juni-Tagesordnung schaffen sollte, ist damit angesichts der komplexen Materie aber noch nicht fix mit einer Entscheidung zu rechnen.
Strafen bis 800 Euro möglich
Laut dem von der ÖVP-SPÖ-NEOS-Koalition beschlossenen Gesetz sind ab dem Schuljahr 2026/27 für Mädchen unter 14 Jahren Kopfbedeckungen, die „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllen“, an den öffentlichen- und Privatschulen verboten. Ausnahmen gelten etwa bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen außerhalb der Schule und im häuslichen Unterricht. Trägt ein Mädchen in der Schule Kopftuch, müssen die Lehrkräfte die Schülerin zum Abnehmen auffordern. Passiert das nicht, folgt ein Gespräch der Schulleitung mit dem Mädchen und seinen Eltern. Bei weiteren Verstößen ist die Bildungsdirektion einzuschalten bzw. ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten. In letzter Konsequenz sind Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro möglich.
Schon 2020 hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein unter Schwarz-Blau beschlossenes Verbot in der Volksschule gekippt. Eine nur auf Muslime abzielende Regelung widerspreche dem Gebot der religiösen Neutralität des Staates, so damals die Begründung. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) hat bereits nach der Beschlussfassung im Nationalrat angekündigt, das aktuelle Gesetz beim VfGH anzufechten. Ein von ihr beauftragtes Gutachten sieht auch in der neuen Regelung einen Verstoß gegen das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität.
Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) rückte am Mittwoch per Aussendung einmal mehr zur Verteidigung des Kopftuchverbots aus. „Das Kinderkopftuch ist kein harmloses Stück Stoff, sondern ein Zeichen der Unterdrückung und ein Mittel der Kontrolle von Mädchen ab dem frühesten Kindesalter“, betonte sie. In der Vorbereitung des Gesetzes sei man auf die Kritik des VfGH von 2020 eingegangen. Das Verbot, das bis zur Religionsmündigkeit mit 14 Jahren gilt, sei diesmal etwa eingebettet in ein großes Paket an begleitenden Maßnahmen für betroffene Mädchen, aber auch Burschen und Eltern. Das Kinderkopftuchverbot sei natürlich eine Abwägung von Grundrechten, konkret zwischen dem Recht von Kindern auf ein freies Aufwachsen und dem Recht der Eltern auf religiöse Erziehung. „Und für mich wiegt der Schutz von Mädchen in diesem konkreten Fall mehr.“
Source:: Kurier.at – Politik



