FPÖ-Hafenecker muss ÖVP-Gerstl 3.500 Euro zahlen

Politik

FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker muss dem ÖVP-Nationalratsabgeordneten Wolfgang Gerstl laut einem nicht rechtskräftigen Urteil eine Entschädigung in Höhe von 3.500 Euro zahlen. 

Dabei geht es um ein Video Hafeneckers, in dem er dem ÖVP-Verfassungssprecher vorgeworfen hatte, gegen ihn würde wegen Nötigung und Amtsmissbrauch ermittelt, wie der Standard zuerst berichtete. 

Die FPÖ will gegen das Urteil „jedenfalls Rechtsmittel anmelden“, teilte Hafenecker mit. Gegen Gerstl wird wegen des Verdachts auf Verletzung einer Geheimhaltungspflicht im Vorfeld der Wiener Landtagswahl 2025 ermittelt. Hintergrund ist eine Anzeige, laut der Gerstl u.a. verbotenerweise Wähler kontaktiert haben soll, die Unterstützungserklärungen für die Liste „Fair“ abgegeben hatten. 

Vom Nationalrat „ausgeliefert“

Deswegen wurde er im Dezember auch vom Nationalrat „ausgeliefert“. Der Verdacht der Nötigung und des Amtsmissbrauchs sei nie im Raum gestanden, begründete der Richter laut Standard das medienrechtliche Urteil wegen übler Nachrede. Die Entschädigung soll an die Blindenwohlfahrt in Gerstls Bezirk Wien-Penzing gespendet werden, hieß es seitens der ÖVP.

FPÖ will Rechtsmittel anmelden

„Gegen das heutige erstinstanzliche Urteil im Medienprozess werden wir jedenfalls Rechtsmittel anmelden“, betonte Hafenecker allerdings in einer Aussendung. Dass nicht wegen Nötigung und Amtsmissbrauch, sondern wegen Geheimnisverrats gegen Gerstl ermittelt werde, mache die Angelegenheit nicht besser. Eine von dem ÖVP-Mandatar angestrebte Einstweilige Verfügung in dieser Causa sei bei einem Parallelverfahren zudem abgewiesen worden. Hafenecker forderte die ÖVP außerdem auf, Gerstl aus der Bundeswahlbehörde abzuberufen.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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