
Sieben Jahre, nachdem der Verfassungsgerichtshof den Bundestrojaner der türkis-blauen Regierung gekippt hat, muss er sich jetzt mit einer Art „Bundestrojaner 2.0“ befassen.
Die Koalition aus ÖVP, SPÖ und Neos hat im Sommer des Vorjahres ein Gesetz zur Überwachung von Messengerdiensten beschlossen; die Opposition aus Grünen und FPÖ fechtet dieses vor dem VfGH an. Am 22. Juni wird dort eine öffentliche Verhandlung abgehalten.
Die zentrale Frage lautet: Was ist am neuen Gesetz anders, sodass es den Ansprüchen diesmal genügen kann?
Die Regierung wird vor dem VfGH durch den Verfassungsdienst (VD) des Bundeskanzleramts vertreten. In einer Stellungnahme, die vorab an die Höchstrichter geschickt wurde, wird erklärt, dass der Anwendungsbereich diesmal viel enger eingegrenzt worden sei und größtmöglicher Rechtsschutz für Betroffene und Dritte gewährleistet werde.
Regierung will „effektives Instrument“
Betont wird, dass das Gesetz dringend notwendig sei: Damit stehe dem Staatsschutz ein „effektives Instrument“ zur Verfügung, um „besonders schwerwiegenden verfassungsgefährdenden Angriffen“ vorzubeugen und zu verhindern, dass sich Gefährder den Ermittlern entziehen, indem sie verschlüsselte Kommunikationskanäle wie die Messengerdienste Signal oder Telegram verwenden.
Dafür bedarf es der „Einbringung eines Programms auf das zu überwachende Computersystem“, und zwar „ohne Kenntnisnahme des Betroffenen“ (was per Definition ein Trojaner ist; auch wenn die Regierung ihn nicht mehr so nennen will). Erklärt wird zudem, dass „technische Mittel“ eingesetzt, „jedoch keine neuen Sicherheitslücken geschaffen werden“.
Eine zentrale Sorge der Antragsteller wird nicht so recht aufgelöst. Diese lautet, dass der Eingriff zu weitreichend sei, weil der Staat bestehende Lücken in allgemein verwendeter Software nutzen müsste, die auch Hacker nutzen. Man lässt sie also offen, anstatt dafür zu sorgen, dass sie im Sinne der Allgemeinheit geschlossen werden.
Aber mit welcher Software?
Zur Verhandlung am 22. Juni wurde der Informatik-Professor Edgar Weippl von der Uni Wien eingeladen. Laut APA soll er erklären, wie die Überwachung in technischer Hinsicht funktioniert, wer die beschaffte Software installiert, an wen die Ergebnisse gesendet werden und wie mit den Beweismitteln umgegangen wird.
Einige wesentliche Fragen wird der Experte nicht beantworten können, weil es ganz davon abhängt, welche Software verwendet wird – und das ist ja noch offen.
Gut möglich, dass die Befragung damit auf das Konto der Kritiker einzahlt – und das sind nicht nur die Antragsteller und Daten-NGOs. Auch Neos-Vizeklubchef Nikolaus Scherak meinte vor Beschluss, es sei kaum überprüfbar, ob das Gesetz verfassungskonform sei, solange man nicht wisse, welche Software verwendet wird.
In der Äußerung der Regierung heißt es, dass im Rahmen des Vergabeverfahrens nur ein Programm infrage komme, das „technisch in der Lage“ sei, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Es sei sicherzustellen, dass ausschließlich Nachrichten und Informationen überwacht werden können, die vorab gerichtlich bewilligt wurden.
Ob diese Erklärung den Verfassungsrichtern genügt, bleibt abzuwarten.
„Klare Grenze zum Schutz der Grundrechte“
Die Opposition, die den Antrag beim VfGH gestellt hat, äußerte sich am Dienstag erneut extrem kritisch: „Wenn der Staat heimlich Schadsoftware auf private Geräte aufspielen darf, geht es nicht um eine technische Detailfrage, sondern um einen tiefgreifenden Eingriff in unsere Grundrechte“, betonte die grüne Verfassungssprecherin Alma Zadić in einer Aussendung.
Der VfGH kippte bereits 2019 noch vor Inkrafttreten einen Entwurf der türkis-blauen Regierung. „Nun liegt es am Höchstgericht, erneut eine klare …read more
Source:: Kurier.at – Politik



