Wer kassiert bei welchem Packerl aus China? Österreich droht Streit mit Brüssel

Wirtschaft

Drei Euro hier, zwei Euro da: Auf eifrige Packerlbesteller, aber auch auf die heimischen Behörden kommt in nächster Zeit eine ganze Reihe von Gebühren zu. Manche dieser Gebühren aber könnten sich rasch in die Quere kommen.

Nachdem zuerst Brüssel und dann die Regierung in Wien beschlossen hat, die Flut an Paketen mit Billigware aus China einzudämmen, oder zumindest daran zu mitzuverdienen, geht am 1. Juli die erste dieser Abgaben an den Start. Drei Euro kassiert Brüssel – in der Praxis sind es die österreichischen Zollbehörden – pro Warengattung, die in einem Paket steckt. Ein T-Shirt, ein Stofftier und ein Duftwasser von einem Billigversand wie Temu wird dann mit insgesamt neun Euro an Abgaben belegt – und die landen wohl auf der Rechnung.

Mit dieser Abgabe macht Brüssel endgültig Schluss mit einer historischen Kuriosität: der 150-Euro-Zollfreigrenze für Waren aus China. Die stammt aus den 1950ern, einer Zeit als China ein armes Entwicklungsland war. Heute kommen rund 16 Millionen Pakete täglich von dort in der EU an, rund eine Million allein in Österreich.

Giftig und gefährlich

Mindestens 60 Prozent der Waren darin entsprechen nicht den EU-Standards für Gesundheit und Produktsicherheit. In Brüssel will man nun endlich reagieren: Ab 2028 soll eine großzügig aufgerüstete und zentral koordinierte EU-Zollbehörde die Waren erstens kontrollieren und zweitens ordentlich verzollen. Die ab jetzt eingehobenen drei Euro sind eine Übergangslösung, bis die Zollbehörden startklar für ihre neuen Aufgaben sind.

Doch im November kommt eine weitere Abgabe aus Brüssel auf die Packerlrechnung: Zwei Euro pro Paket an Bearbeitungsgebühr. Die ist als sogenanntes „Eigenmittel“ für das nächste EU-Budget eingepreist.

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Schon ab Oktober will allerdings auch die österreichische Regierung zwei Euro Abgabe pro Packerl kassieren. Da fast 90 Prozent dieser Packerl aus China kommen, würde damit auf diese eine dritte Steuer fällig werden. Während die Pläne in Österreich seit Tagen für Aufregung und heftigen Widerspruch sorgen, äußern auch hochrangige Vertreter der EU-Kommission in Brüssel unüberhörbar Bedenken. Man habe zwar Verständnis dafür, dass einzelne EU-Staaten – neben Österreich sind das etwa Frankreich, oder Italien – im Alleingang versuchen würden, die Paketflut unter Kontrolle zu bekommen, „aber in einem gemeinsamen europäischen Markt ist das nicht ideal“. Aus EU-Sicht gilt die österreichische Abgabe ebenfalls als eine Art Bearbeitungsgebühr. Zölle kann ein EU-Staat nicht im Alleingang einheben. Das Recht hat nur die EU-Zentrale, die die Einnahmen mit dem jeweiligen Staat teilt.

„Gebühren einstellen“

Die geplanten zwei Euro, die Österreich einheben will, drohen also den Plänen der EU-Kommission zuwiderzulaufen. Das macht man dort ziemlich unmissverständlich deutlich. Wenn also die EU-Bearbeitungsgebühr ab November tatsächlich eingehoben werde, erwarte man, „dass die Länder ihre Gebühren einstellen“. Sollte Österreich dem nicht Folge leisten, droht eine Mahnung aus Brüssel und danach ein Verfahren vor dem europäischen Gerichtshof. Das Tauziehen um Paketgebühren zwischen Wien und Brüssel ist damit eröffnet.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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