
„Ibiza“, sagt Christoph Bezemek, „war ein ästhetischer Paradigmenwechsel.“ Als die türkis-blaue Regierung im Mai 2019 an der Veröffentlichung eines heimlich gefilmten Videos des damaligen Vizekanzlers Heinz-Christian Strache (FPÖ) zerbrach, erklärte Bundespräsident Alexander Van der Bellen der Bevölkerung, sie müsse sich nicht sorgen – „der Weg ist vorgezeichnet“. Und verwies auf die „Schönheit und Eleganz der österreichischen Bundesverfassung“.
So lautet der Titel eines Sammelbands, erschienen im Manz-Verlag und herausgegeben von Christoph Bezemek, Uni-Professor für Verfassungsrecht und Allgemeine Staatslehre in Graz.
21 Bestimmungen aus dem Bundesverfassungsgesetz (B-VG) werden darin von jeweils zwei Autoren aufgearbeitet – einmal literarisch, einmal juristisch.
„Wir sind das Volk!“
Zu Artikel 1 B-VG etwa – „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus“ – erzählt Moderator und Autor Dirk Stermann die Geschichte eines Freundes und Hobby-Imkers aus Brandenburg in der Nähe von Berlin, der auf seinen Bienenstock ein Schild gehängt hat: „Wir sind das Volk!“ Woraufhin ein Streit mit AfD-Sympathisanten ent- und sein Bienenstock abgebrannt ist.
Dazu die juristische Einordnung von Ewald Wiederin, Professor für Öffentliches Recht in Wien: Was bedeutet das überhaupt: „Das Recht geht vom Volk aus“? Und wer gehört zum „Volk“? Das „Volk“ sei, so Wiederin, der Souverän, der bewusst im Unscharfen bleibe und innerhalb der Verfassung unterschiedlich weit gefasst werde.
Womit wir beim Problem wären, das Bezemek mit dem viel zitierten Sager des Bundespräsidenten hat: „Das ist ein Lippenbekenntnis.“ So schön, so elegant sei die Verfassung gar nicht. „Sie ist ein sperriges, defizientes Produkt.“ Bezemek liegt „das übliche Gesudere“ aber fern, wie er in seinem Vorwort schreibt. Es gehe darum, ein Verhältnis zum Gegenstand zu entwickeln – und dieses müsse tiefer reichen als „angelernte Ablehnung“ und weiter gehen als „beliebiger Beifall“.
So sieht Schriftstellerin Laura Freudenthaler in Paragraf 1 über die „Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz“ Sätze, die ob des tatsächlichen Handelns der Republik „bedeutungslos anmuten“. Sie stellt die Frage: „Würden mich Schönheit und Eleganz von § 1 über seine fehlende Aufrichtigkeit, Eleganz und Wirkung hinwegtrösten?“
Und gibt sich selbst und der Republik die Antwort: „Getröstet werden könnte bedeuten, neuen Mut zu fassen“, weiterzumachen, „ernstzunehmen, was man tut, und ernst zu meinen, was man sagt“. Um Schönheit und Eleganz müsse man sich „bemühen“.
Source:: Kurier.at – Kultur



