
Ein Gericht im russischen Kaliningrad hat am Mittwoch österreichischen Strabag-Kernaktionären und ihrem Umfeld zwar verboten, an Gerichten und Schiedsgerichten im Ausland gegen den mit Schadenersatzklagen in Russland erfolgreichen Strabag-Aktionär Rasperia Trading Limited vorzugehen. Laut der betroffenen RBI gibt es jedoch eine wichtige Ausnahme: Die Bank und ihre russische Tochterbank dürfen in Österreich Schadenersatzklagen bis zu 2,85 Mrd. Euro gegen Rasperia einreichen.
Laut der Veröffentlichung im Gerichtsregister vom Donnerstagnachmittag hat Richterin Marina Nadeschkina vom erstinstanzlichen Kaliningrader Handelsgericht auf Antrag von Rasperia entschieden, der oder den geklagten Parteien zu verbieten, Verfahren an ausländischen Gerichten und internationalen Schiedsgerichtshöfen außerhalb der Russischen Föderation zu initiieren oder fortzusetzen. Da die Verhandlung auf Antrag des Klägers unter Ausschluss der Öffentlichkeit lief, wurden im Gerichtsregister keine weiteren Details veröffentlicht.
RBI sieht Chance auf Schadenersatz in Österreich
Am Donnerstagnachmittag informierte jedoch die Raiffeisen Bank International (RBI) in einer Ad-hoc-Mitteilung, dass der Gerichtsbeschluss Schadenersatzklagen gegen Rasperia in Österreich bis zu einer gewissen Höhe ermögliche, ohne damit eine gerichtliche Strafe in Russland auszulösen. Für letztere müsste aller Wahrscheinlichkeit nach die russische RBI-Tochter Raffeisenbank Russland aufkommen. „Angesichts dieses Urteils hat sich das Risiko für die RBI bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Rasperia erheblich verringert“, informierte die Bank. Gleichzeitig kündigte sie an, „in voller Übereinstimmung mit EU-Sanktionsrecht, in Österreich Klage gegen Rasperia in Höhe von ca. 3,15 Mrd. Euro einzureichen, um Schadenersatz zu erlangen und in die Vermögenswerte von Rasperia in Österreich zu vollstrecken, letzteres nach Freigabe der eingefrorenen österreichischen Vermögenswerte von Rasperia“. Letztere bestünden aus 28,5 Mio. Strabag Aktien sowie Dividenden für die Geschäftsjahre ab 2021 und einer Barausschüttung aus der Kapitalherabsetzung der Strabag im März 2024.
Da diese Klagesumme von 3,15 Mrd. Euro das vom Kaliningrader Gericht beschlossene Limit überschreitet, wäre freilich mit einer Pönale zu rechnen. Diese würde in Russland in der Höhe des Überschreitens des Limits liegen und somit etwa 300 Mio. Euro ausmachen können, informierte ein RBI-Sprecher auf APA-Nachfrage. Er ging am Donnerstagnachmittag davon aus, dass weder Kläger noch Beklagte gegen diesen Kaliningrader Gerichtsbeschluss berufen würden und die Entscheidung vom Mittwoch nach Fristenablauf Rechtskraft erlangen würde.
Konflikt russischer und österreichischer Strabag-Aktionäre
Hintergrund der im Juni 2025 eingebrachten Klage ist ein Konflikt des zumindest ehemals vom russischen Milliardär Oleg Deripaska kontrollierten Strabag-Aktionärs Rasperia mit seinen ehemaligen österreichischen Partnern. Im Frühjahr 2022 war im Zusammenhang mit EU-Sanktionen gegen Deripaska die Ausübung von Rasperias Aktionärsrechten bei Strabag blockiert worden und Rasperia reagierte unter anderem mit bisher vier russischen Klagen gegen die Strabag, österreichische Strabag-Kernaktionäre sowie deren Umfeld.
Auf Grundlage von zwei Rasperia-Klagen hatte die russische Tochterbank der RBI Russland 2025 knapp zwei Mrd. Euro und 2026 weitere 300 Mio. Euro bezahlen müssen, um die Rasperia als Strabag-Aktionär in Österreich geschädigt worden sein will. Die russische Raiffeisenbank war formal dabei von Rasperia nur deshalb geklagt worden, weil sie in einem Verwandtschaftsverhältnis zum Strabag-Aktionär Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien steht. Letztere ist Eigentümerin der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien, die ihrerseits 25 Prozent am Mutterkonzern der Raiffeisenbank Russland, RBI, hält.
Source:: Kurier.at – Wirtschaft



