
Seit dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 haben sich die Schutzgewährungen für syrische Flüchtlinge in Österreich verschlechtert. Während früher der Großteil der Syrerinnen und Syrer Asyl bekommen hat, erhalten sie jetzt deutlich öfter lediglich subsidiären Schutz. In der Praxis ist dieser schlechter abgesichert als ein Asylbescheid. Insgesamt haben im ersten Halbjahr 2026 knapp 3.100 syrische Flüchtlinge subsidiären Schutz erhalten.
Damit liegen sie mit Abstand auf Platz eins. Es sind etwa doppelt so viele Personen, wie im selben Zeitraum Asyl bekommen haben (1.523). Subsidiärer Schutz wird dann gewährt, wenn die oder der Betroffene zwar nicht individuell verfolgt wird, aber bei einer Rückkehr ins Heimatland Lebensgefahr bzw. Folter droht. Wie Lukas Gahleitner-Gertz, Jurist und Sprecher der Asylkoordination Österreich, bestätigt, gilt für syrische Flüchtlinge seit Ende 2024 nicht mehr das Motiv der politischen Verfolgung. „Daher ist es seit dem Sturz des Assad-Regimes zu einer Abnahme von Asyl-Gewährungen unter Syrerinnen und Syrern gekommen“, so der Experte.
Unterschiede im Aufenthaltsrecht
Personen, denen der Status des subsidiären Schutzes zuerkannt wird, kommt ein befristetes Aufenthaltsrecht in Österreich zu, zudem haben sie einen vollen und sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt und die Möglichkeit, einen Fremdenpass zu beantragen. Das Aufenthaltsrecht wird bei der erstmaligen Erteilung für ein Jahr gewährt.
Im Gegenzug haben Personen, denen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird und die Asyl bekommen, ein befristetes Aufenthaltsrecht von drei Jahren. Vor der geplanten Umstellung auf ein Kontingente-System, dessen genaue Ausgestaltung noch nicht feststeht, waren subsidiär Schutzberechtigte auch beim Familiennachzug deutlich benachteiligt. Sie konnten nahe Angehörige erst nach drei Jahren nach Österreichern holen, während das bei Asylberechtigten de facto sofort ging.
Die rechtliche Lage des Familiennachzugs bei Flüchtlingen ist aktuell weiter unklar. Seit 12. Juli ist der von der Regierung verfügte Stopp der Familienzusammenführung ausgelaufen. Doch eine Nachfolgeregelung gibt es noch nicht, womit sich das Innenministerium in diesem Bereich quasi im rechtswidrigen Zustand befinde, wie Gahleitner-Gertz befindet. Ändern wird sich das erst, sobald die Länder ihren Segen zur Verlagerung des Familiennachzugs in das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes geben.
Laut Gahleitner-Gertz ist die Frist zur Mitsprache der Bundesländer schon vor einigen Tagen abgelaufen, weshalb deren Statement in den kommenden zwei Wochen zu erwarten sei. Darum würden auch bei syrischen Flüchtlingen derzeit keine Familienzusammenführungen stattfinden. Es können zwar weiter Anträge bei den Botschaften gestellt werden, aber es gibt keine Entscheidungspflicht der Behörden bis auf wenige Ausnahmen, wenn beispielsweise alleingelassene minderjährige Kinder auf ihre Eltern warten.
Innenministerium differenziert nach Regionen
Grundsätzlich geht das Innenministerium laut Gahleitner-Gertz weiter von einer volatilen Situation in Syrien aus, differenziert aber zwischen der ländlichen Gegend und der städtischen Gegend mit Nähe zur syrischen Hauptstadt Damaskus. „Wenn ein asylwerbender Syrer aus der Umgebung von Damaskus kommt oder dort Familie hat, dann wird davon ausgegangen, dass die Versorgungsgrundlage und Infrastruktur dort gar nicht so schlecht ist. Außerdem ist das derzeitige Übergangs-Regime dort mehr etabliert. Daher erhalten Flüchtlinge aus dieser Gegend seltener subsidiären Schutz oder Asyl als Flüchtlinge, die etwas aus Gegenden wie Aleppo kommen. Dort ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass sie durch den Islamischen Staat verfolgt oder von der kurdischen Armee zwangsrekrutiert werden“, so Gahleitner-Gertz.
Dennoch am meisten Asylanträge von Syrern
Obwohl weniger …read more
Source:: Kurier.at – Politik



