Versuchter Angriff auf die Justiz: Grasser-Urteil sollte gekippt werden

Politik

Nach dem Urteil gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der Buwog-Affäre im März 2025 sollte versucht werden, die Befangenheit der Richterin zu beweisen. So hätte das Urteil aufgehoben werden können. Aber der Versuch scheiterte, denn die Unterlagen, die die Befangenheit hätten belegen sollen, waren gefälscht. Das berichten APA und Falter.

Bei der Staatsanwaltschaft Wien ist diesbezüglich ein brisantes Ermittlungsverfahren anhängig. 

Zielscheibe war BUWOG-Richterin Marion Hohenecker, die von Dezember 2017 bis Dezember 2020 die Hauptverhandlung gegen Grasser und Co. geleitet hatte. Ein Schöffensenat unter ihrem Vorsitz sprach am Ende die Angeklagten schuldig, Grasser fasste wegen Untreue und Geschenkannahme letztlich vier Jahre Haft aus, sein Trauzeuge Walter Meischberger dreieinhalb Jahre, der Lobbyist Peter Hochegger drei Jahre teilbedingt.

Die rechtskräftige Verurteilung zu akzeptieren, fiel Grasser und seinen Rechtsvertretern schwer. Da traf es sich gut, dass sich Anfang April 2025 ein ehemaliger IT-Forensiker und Datenanalytiker meldete und behauptete, er könne die Befangenheit Hoheneckers nachweisen. Von ihr vor Beginn des BUWOG-Prozesses verschickte Mails und in einem Forum abgesetzte Postings würden das belegen. Sie habe diese zwar löschen lassen, sie ließen sich in den Tiefen des Internets aber noch finden und er könne sie mit einer eigenen „Truppe“ auf legalem Weg wieder sichtbar machen. Billig werde das aber nicht werden. Allein für das dafür benötigte technische Equipment veranschlagte der Mann 4.500 Euro.

Die Anwälte hielten den Mann zunächst einmal nicht für unglaubwürdig. Und sie witterten wohl die Möglichkeit, die Nichtigkeit des BUWOG-Verfahrens geltend zu machen, sollten sich die Behauptungen des Mannes als wahr erweisen. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens, eine zweite Chance für Grasser schien plötzlich denkbar. Überdies hegte man auch die Hoffnung, man könnte Grasser, der am 2. Juni 2025 in der Justizanstalt (JA) Innsbruck seine Freiheitsstrafe angetreten hatte, möglichst rasch aus dem Gefängnis bekommen.

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BUWOG-Richterin mit gefälschten Unterlagen desavouiert

Die Hoffnungen der Grasser-Anwälte und des ehemaligen Finanzministers erfüllten sich nicht. Die Staatsanwaltschaft Wien führt nämlich unter der Geschäftszahl 704 St 2/26z ein Verfahren gegen den früheren IT-Forensiker und Datenanalytiker. Dem 60-Jährigen wird Verleumdung, Fälschung von Beweismitteln und schwerer gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen. Inzwischen steht nämlich fest, dass seine Unterstellungen, Hohenecker hätte den BUWOG-Prozess amtsmissbräuchlich geführt und korrupt agiert, jeder Grundlage entbehren. Von ihm den Grasser-Anwälten vorgelegte Mails, die seine Behauptungen belegen sollten, stellten sich als Fälschungen heraus. Fabriziert hatte sie der wohnungslose 60-Jährige, der nicht einmal einen eigenen PC oder Laptop besaß, großteils in der öffentlich zugänglichen Bibliothek in der Arbeiterkammer in der Wiener Prinz-Eugen-Straße.

Dort wurde der Mann auch am 19. Mai 2026 festgenommen. Bis zum 24. Juni saß der 60-Jährige in U-Haft, ehe er gegen gelindere Mittel vom Wiener Landesgericht für Strafsachen enthaftet wurde. Das Verspüren des mehrwöchigen Haftübels dürfte Eindruck auf ihn gemacht haben. In mehreren ausführlichen Beschuldigtenvernehmungen legte er ein weitgehendes Geständnis zu den ihm vorgeworfenen strafbaren Handlungen ab. Darin belastet er nicht nur sich selbst. Auch das Netzwerk um Karl-Heinz Grasser, das den Ex-Finanzminister aus dem Gefängnis boxen wollte, kommt in den Aussagen des Mannes nicht besonders gut weg.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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