Bundesstaatsanwaltschaft: Was passieren muss, damit sie kommt

Politik

„So weit waren wir noch nie!“ Als Beate Meinl-Reisinger mit Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) und ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger jüngst die Grundzüge der neuen Bundesstaatsanwaltschaft umriss, da war die Neos-Chefin sichtlich um Begeisterung bemüht. Im Unterschied zur Vorgängerregierung werde diese Dreier-Koalition eine jahrelange Forderung nun umsetzen und damit die Weisungsspitze in der Justiz entpolitisieren.

Mandatsmehrheit 

Abgesehen von der Kritik, die seither aus den Reihen der Justiz kommt, haben ÖVP, SPÖ und Neos ein ganz praktisches Problem: Sie können die neue Behörde in Ermangelung der entsprechenden Mandatsmehrheit nicht beschließen. Denn für die nötige Zweidrittelmehrheit sind die Stimmen von FPÖ und/oder den Grünen vonnöten. 

Die Freiheitlichen halten die Behörde für überflüssig. Und so liegt es an Leonore Gewessler und ihrem Klub, die Mehrheit für einen Beschluss zu liefern. Zeit für Verhandlungen ist genug, der Gesetzesentwurf der Regierung liegt bis 31. August zur Begutachtung auf. Doch unter welchen Voraussetzungen würden die Grünen der Bundesstaatsanwaltschaft zustimmen?

Alma Zadić ist Justizsprecherin der Grünen und hat als Ministerin versucht, die Bundesstaatsanwaltschaft umzusetzen. Gegenüber dem KURIER bekräftigt sie ihre Haltung. „Ich würde mich freuen, wenn wir das umsetzen könnten. Das System ist veraltet und nicht mehr zeitgemäß.“

Parteipolitik

Gleichwohl gibt es für sie eine Vorgabe: „Unser Ziel ist, dass das neue System von der Parteipolitik unabhängiger wird.“ Und genau das sehen die Grünen im vorliegenden Begutachtungsentwurf (noch) nicht erfüllt. 

Zadić will den Gesprächen mit der Dreier-Koalition nicht vorgreifen, entsprechend zurückhaltend äußert sie sich zu Inhalten. Es gilt allerdings als gesetzt, dass vor allem bei der Zusammensetzung der Auswahl-Kommission, beim Bestellprozess und der Amtsdauer der Bundesstaatsanwälte nachgebessert werden muss, damit die Grünen mitgehen können.

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Laut KURIER-Recherchen gibt es in verschiedenen Bereichen noch Spielraum. Dass beispielsweise die Präsidenten von Rechtsanwalts- und Notariatskammer in der Auswahlkommission sitzen und mitentscheiden, wer Bundesstaatsanwalt werden darf, gilt auch in der Regierung als „nicht in Stein gemeißelt“, wie ein Verhandler erzählt. 

Die vorgesehene Amtsdauer von sechs Jahren könnte aller Voraussicht nach auf acht bis zehn Jahre verlängert werden. 

Parlament

Eine Herausforderung wird die Einbindung des Parlaments. Zwar sind die Grünen (wie auch die Regierungsparteien) überzeugt, dass das Parlament irgendwie in den Auswahl-Prozess der Bundesstaatsanwälte involviert sein sollte. Das gegenwärtige Prozedere (die zehnköpfige Auswahlkommission schlägt vor, das Parlament kann ablehnen) ist für die Grünen aber noch nicht der Weisheit letzter Schluss. 

Und nicht nur das: Auch die derzeit im Gesetzesentwurf vorgesehene Regelung, wonach interne Entscheidungen der drei Bundesstaatsanwälte nach außen hin öffentlich gemacht werden sollen, ist für die Grünen – nach jetzigem Stand – ein absolutes No-Go. 

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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