Was das Recht auf Reparatur Konsumenten wirklich bringt

Wirtschaft

Er lötet, er schraubt, er klebt und verkabelt – Wolfgang von Rüden repariert aus Leidenschaft. Als der KURIER ihn beim sogenannten „Repair Café“ in der Helvetia-Zentrale am Hohen Markt besucht, ist der ehemalige Physiker gerade dabei, ein Smartphone zu zerlegen. Achtmal pro Monat kommen er und weitere technik-affine Freiwillige des Vereins Repair Team Wien zusammen und bieten Reparaturen von Haushaltsgeräten und Elektronikartikeln an.

Von Rüdens Motivation ist klar. Er hat viele Jahrzehnte an Reparaturerfahrung und möchte der Gesellschaft „etwas zurückgeben“. Zudem sei ihm der Umweltschutz wichtig: „Der höchste Anteil an  fällt bei der Herstellung neuer Geräte an“, erklärt der Vereinsobmann. Die Besitzer kaputter Geräte können diese bei den Reparaturveranstaltungen kostenlos richten lassen. Bezahlen müssen sie nur die Ersatzteile. Sind diese nicht sofort erhältlich, werden sie bestellt. Die Betroffenen können dann beim nächsten Termin wiederkommen. Stolz ist von Rüden auf die Erfolgsquote des Vereins: In 77 Prozent der Fälle kann das Gerät wieder zum Laufen gebracht werden.

Die EU will Reparaturen fördern und Elektroschrott vermeiden

Reparaturen sind ein Riesenthema – auch politisch. Die Europäische Union versucht schon seit längerer Zeit, Reparaturen zu fördern und die Menge an Elektroschrott so zu reduzieren. Seit 2024 müssen viele Geräte etwa so produziert sein, dass sie grundsätzlich repariert werden können. Nun wird die Reparatur für Hersteller von Haushaltsgeräten sogar zur Pflicht. Vergangene Woche beschloss der Nationalrat das „WaRUG“, in der sperrigen Namens-Vollversion auch Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz. Mit diesem setzt die Bundesregierung die entsprechende EU-Richtlinie um.

Ab 1. Oktober treten die Änderungen für Geräte wie etwa Waschmaschinen, Fernseher oder Smartphones in Kraft: Die Hersteller sind ab dann gesetzlich verpflichtet, diese zu reparieren. Diese Verpflichtung gilt über die gesetzliche Gewährleistungspflicht und Garantien hinaus und betrifft auch Produkte, die vor Oktober 2026 gekauft wurden. Ersatzteile müssen je nach Produktkategorie auch sieben bzw. zehn Jahre nach Produktionsende bereitgestellt werden. Ablehnen dürfen Hersteller eine Reparatur nur, wenn diese technisch unmöglich ist.

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Die Bedingungen müssen für den Konsumenten fair sein. Das Gesetz verlangt eine Reparatur innerhalb einer „angemessenen Frist“ und kostenlos bzw. zu einem „angemessenen Preis“. Das gesetzliche Gewährleistungsrecht berührt die neue Regelung nicht: Zeigt sich innerhalb der ersten zwei Jahre nach Kauf bei einem Gerät ein Mangel, kann der Verbraucher vom Verkäufer auch weiterhin kostenlos die Reparatur oder den Austausch des Produkts verlangen. 

Die Gewährleistungsfrist verlängert sich nach Reparatur um ein Jahr

Für Produkte, die ab dem 1. Oktober gekauft werden,  gibt es bei der Gewährleistung eine Änderung: Lässt der Kunde innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Jahren eine Reparatur vornehmen, verlängert sich auch der Gewährleistungsanspruch automatisch um ein zusätzliches Jahr. Und das nicht nur auf das Ersatzteil oder die Reparatur, sondern auf das gesamte Gerät. Das soll den Anreiz erhöhen, reparieren zu lassen, anstatt sofort ein neues Gerät zu fordern.

Ein Ansatz, den auch europäische Produzenten unterstützen. Die betreffende Richtlinie sei ein „EU-Gesetz, das Freude bereitet“, sagt Andreas Diepold, Österreich-Chef von Bosch Siemens Hausgeräte (BSH). „Es ist eine Richtlinie, die uns hilft, die den Standort stärkt und die Arbeitsplätze in Österreich sichert.“ Denn beim europäischen und heimischen Marktführer im Bereich Haushaltsgeräte sieht man sich gut gewappnet für die neuen Vorgaben.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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