
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) kann sich eine Reform der Laiengerichtsbarkeit vorstellen. Klar sei für sie jedoch: „Mein Ziel ist grundsätzlich, die Laiengerichtsbarkeit beizubehalten, weil es eine wichtige demokratische Errungenschaft war. Aber man muss sich natürlich anschauen, bei welchen Delikten“, sagte sie im APA-Sommerinterview. Immer wieder kritisieren Standesvertreter und Rechtsexperten, dass sich die Entscheidungen von Geschworenen kaum überprüfen lassen.
Derzeit bedarf der sogenannte Wahrspruch – die Entscheidung von Geschworenen in der Schuldfrage – keiner Begründung. Er lässt sich vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) zwar mit einer Nichtigkeitsbeschwerde bekämpfen. Dabei können im Wesentlichen aber nur formale Aspekte als Verfahrensmängel und Rechtsfehler gerügt werden. Dieser Umstand sei „sehr antiquiert“. „Wir werden uns das anschauen“, kündigte Sporrer eine mögliche Änderung an.
Bei der Reform der Laiengerichtsbarkeit stünden mehrere Dinge im Raum. Eine umfassendere Vorbereitung der Geschworenen oder Schöffen sei genauso möglich wie ein Auswahlverfahren. „Wobei eben der Zufallsgenerator, wenn man so will, ja dem Ziel dient, dass die Breite der Bevölkerung in die Gerichtsbarkeit einbezogen wird. (…) Ich würde sagen, eher mehr Information, mehr Wissenstransfer vorab, als eine Auswahl.“
Teil der Evaluierung sind laut Sporrer auch Zuständigkeitsfragen. Evaluiert wird etwa, ob Wiederbetätigungsverfahren nach dem NS-Verbotsgesetz weiterhin in der Zuständigkeit eines Schwurgerichtshofs bleiben. Das seien „Fragen, die man sich stellen wird müssen“, sagte Sporrer. Einen zeitlichen Horizont für die Reform konnte die Justizministerin nicht nennen: „Ich darf Ihnen sagen, dass mir natürlich vieles zu langsam geht. “
Ministerin zu Bundesstaatsanwaltschaft: „Werden alle Stimmen hören“
Wohl einer der größten Brocken in Sporrers bisheriger Amtszeit war die Präsentation eines Gesetzesentwurfes für die Bundesstaatsanwaltschaft vor wenigen Wochen, der bis Ende August in Begutachtung ist. Der Vorstellung folgte prompt Kritik von fast allen Standesvertretern und -vertreterinnen. Die starke Einbindung des Parlaments, fachfremde Vertreter, etwa der Notariatskammer, in der Auswahlkommission und die kurze Amtsdauer von sechs Jahren waren einige der Hauptkritikpunkte.
Warum all diese Punkte im Gesetzesentwurf keinen Niederschlag fanden? „Weil wir in einer Dreierkoalition sind“, betonte Sporrer. „Mein Ziel ist nach wie vor die höchstmögliche Unabhängigkeit dieser neuen Bundesstaatsanwaltschaft.“ Bis zum Ablauf der Begutachtungsfrist werde man „alle Stimmen hören“ und entsprechend berücksichtigen. „Es kann sich noch alles Mögliche tun“, nahm sie den Entwurf in Schutz. „Sehr viel“ abgewinnen könne sie dem Vorschlag einer längeren Amtsdauer. Für einen Beschluss ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit und damit die Zustimmung der Grünen notwendig.
Spionage-Paket in der „Koordinierung“
Für Kritik der Staatsanwaltschaften, noch bevor es überhaupt einen entsprechenden Entwurf gibt, sorgt auch die geplante Erweiterung der Strafbarkeit von Spionageaktivitäten. Künftig soll auch die Spionage gegen internationale Organisationen strafbar sein, während bis dato das Betreiben geheimer Nachrichtendienste nur dann der Strafbarkeit unterliegt, wenn es sich gegen österreichische Interessen richtet. Diese Änderung würde massiven Mehraufwand bedeuten, der angesichts des für die Jahre 2027 und 2028 geplanten Justizbudgets nicht stemmbar sei.
Im Frühjahr vernahmen Medienvertreter mehrfach, die Verhandlungen dürften kurz vor Abschluss stehen, bisher war es aber nicht so weit. Derzeit liege das Paket „in der Koordinierung“, also bei den Verhandlungsteams der Regierungsparteien. Wie lange man noch warten wird müssen? „Wenn ich in der Koordinierung säße, dann wäre es morgen. (…) Ich bin auch manchmal ungeduldig.“ Sie …read more
Source:: Kurier.at – Politik



