Ukraine-Schutz bis 2028: Wehrpflichtige ausgeschlossen

Politik

Die EU-Botschafter haben am Dienstag in Brüssel beschlossen, den vorübergehenden Schutzstatus für Flüchtlinge aus der Ukraine bis zum 4. März 2028 zu verlängern. Der Rat der Mitgliedsländer muss die Entscheidung noch formell absegnen. Wehrpflichtige Männer sollen von der Verlängerung ausgenommen werden: Es wurde vereinbart, dass „vorübergehender Schutz nur denjenigen gewährt werden sollte, die ihren militärischen Verpflichtungen in der Ukraine nachkommen“.

„Das Signal ist eindeutig: Wir stehen weiterhin an der Seite der Ukraine. Und im Rahmen unserer Unterstützung wollen wir auch sicherstellen, dass die Ukraine sich selbst verteidigen kann. Deshalb respektiert unser befristetes Schutzprogramm die legitimen Bedürfnisse der Ukraine“, erklärte der irische Minister für Justiz, Inneres und Migration und derzeitige Vertreter des Ratsvorsitzes Jim O’Callaghan laut Aussendung. Es wird erwartet, dass die Entscheidung kommende Woche abgesegnet und anschließend im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird. Sie tritt am Folgetag in Kraft.

Vertriebene Ukrainer brauchen kein Asylverfahren

Die EU-Kommission hatte die Verlängerung vorgeschlagen, da der Bedarf an Schutz für Menschen, die aus der Ukraine fliehen, weiterhin klar gegeben sei. Der derzeitige Schutzstatus läuft im März 2027 aus. Die EU hatte im März 2022 eine Richtlinie zum vorübergehenden Schutz aktiviert. Vertriebene erhalten so rasch und unbürokratisch den Schutzstatus und brauchen kein Asylverfahren. Diesen Notfallmechanismus kann Brüssel bei einem außergewöhnlichen Massenzustrom einsetzen. Der Mechanismus galt ursprünglich für ein Jahr, wurde aber bereits mehrfach verlängert.

Der heute abgesegnete Vorschlag orientiert sich an den ukrainischen Ausreisebestimmungen: In der Ukraine unterliegen Männer zwischen 18 und 60 Jahren der Wehrpflicht. Für Männer zwischen 23 und 60 Jahren gilt ein Ausreiseverbot. Für den Kriegsdienst eingezogen werden aktuell jedoch erst Wehrpflichtige ab 25 Jahren. Ausnahmen gelten etwa für Alleinerziehende oder Väter von mehreren minderjährigen Kindern oder aus gesundheitlichen Gründen. Diese Ausnahmen dürften auch in der EU gelten. Diese neue Regelung gilt laut Rat ausschließlich für neue Antragsteller auf vorübergehenden Schutz.

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Empfehlung soll nachhaltige Rückkehr regeln

Der Rat der EU-Länder hat bereits eine Empfehlung zum schrittweisen Übergang zu anderen Aufenthaltstiteln sowie zur nachhaltigen Rückkehr und Wiedereingliederung in der Ukraine verabschiedet, sobald die Umstände dies zuließen. Die Kommission will in Zusammenarbeit mit interessierten Mitgliedstaaten und den ukrainischen Behörden ein Pilotprogramm zur freiwilligen Rückkehr und Wiedereingliederung entwickeln. Berechtigte sollen aber auch die Möglichkeit erhalten, einen längerfristigen Aufenthaltsstatus zu erlangen, beispielsweise aufgrund von Beschäftigung, Ausbildung oder familiären Gründen.

Fast 4,4 Millionen aus der Ukraine vertriebene Menschen erhalten derzeit vorübergehenden Schutz in der EU. In Österreich sind aktuell rund 94.100 ukrainische Staatsangehörige registriert. Die meisten Vertriebenen befinden sich in Deutschland, Polen und Tschechien. Der Großteil der Vertriebenen sind Frauen und Kinder, rund ein Viertel Männer.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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