Prozessstart in Linz: Ex-Bürgermeister bekennt sich nicht schuldig

Politik

Der Medienrummel am Linzer Landesgericht ist groß an diesem sonnigen Freitagmorgen. Kameras, Mikrofone und Laptops rundum. 10 Minuten vor Prozessbeginn erreicht der Ex-Politiker den Gerichtssaal, grüßt in die Menge, lässt die Aufnahmen über sich ergehen.

Dann geht es los: Die Staatsanwältin wiederholt, was bereits alle wissen: Luger hatte 2017 im Auswahlverfahren für die künstlerische Geschäftsführung der Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA und damit auch die Intendanz des Brucknerhauses seinem bevorzugten Bewerber, Dietmar Kerschbaum, vorab die Fragen der Hearingkommission zugespielt.

Als durchsickerte, dass Kerschbaum die Fragen bereits gekannt hatte, gab der Bürgermeister ein Rechtsgutachten dazu in Auftrag – wissend, dass er selbst die undichte Stelle war.

Die Anklage lautet Untreue. Klaus Luger bekennt sich nicht schuldig im Sinne dieser Anklage, ergänzt aber: „Die Vergabe des Gutachtens war ein großer Fehler, den ich eingestehe. Ich hätte mich für befangen erklären müssen, als ich die Whistleblower-Nachricht bekommen habe.“

„Das war blöderweise ich“

Hier hakt die Richterin relativ rasch ein: „Sie haben diese Meldungen bekommen. Was haben Sie gemacht?“ „Ich habe mir ein Wort gedacht, das ich hier nicht aussprechen will. Danach hab ich den Rechtsanwalt Moser angerufen.“ Bei einem persönlichen Termin wird der Inhalt der Whistleblower-Meldung – Weitergabe der Hearing-Unterlagen – besprochen.

Luger will wissen, welche strafrechtlichen Konsequenzen das Vorgehen haben kann. Der Anwalt klärt das ab und informiert relativ rasch, dass er da keinen Punkt sehe. Irgendwann fragt der Anwalt: „Wissen Sie, wer es war?“ Luger antwortet: „Ja, das weiß ich. Blöderweise war das ich.“

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Der befragte Anwalt schlägt die Erstellung eines Gutachtens zur Rechtslage vor, verweist aber aufgrund der Komplexität und weil er selbst nicht mehr als Anwalt praktiziert, auf eine andere Kanzlei. Die vorgeschlagene Kanzlei übernimmt den Fall, weiß allerdings nicht, dass der Ex-Politiker selbst für die Weitergabe der Unterlagen an Kerschbaum verantwortlich war, und liefert bis 22. Jänner 2024 einen ersten Entwurf des Gutachtens.

Die Richterin: „Von 17 Seiten befassen sich 15 mit strafrechtlichen Ausführungen. Haben Sie sich nie gefragt, warum das so ist?“ „Darüber habe ich mir keine Gedanken gemacht, ich habe die Inhalte des Gutachtens ja nicht beauftragt.“

Nun folgt die erste Zeugenaussage durch besagten Rechtsanwalt Thomas Moser.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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