
Vor über zehn Jahren wurde bekannt, dass Volkswagen bei der Abgasmessung ihrer Autos EU-Regeln umgangen oder gebrochen hat. Die juristische Aufarbeitung läuft noch, auch weil VW die Urteilsfindung des EU-Höchstgerichts (EuGH) verzögert. Klagende Autobesitzer wurden meist vor EuGH-Urteilen ohne Schuldeingeständnis abgefunden. Nun hat VW die Taktik geändert und anerkennt für einzelne Autos ein Fehlverhalten – ohne den geforderten Schadenersatz zu zahlen, sagt Anwalt Michael Poduschka.
Volkswagen selber verweist darauf, man sei „an einer sachgerechten und effizienten Erledigung laufender Verfahren interessiert. Vor diesem Hintergrund hat sich Volkswagen entschieden, einzelne Verfahren zu beenden und damit den Europäischen Gerichtshof zu entlasten“.
Der EuGH bestätigte bereits in der Vergangenheit das Fehlverhalten von VW
2015 war bekannt geworden, dass Motoren der VW-Gruppe – und von anderen Autofirmen – im realen Fahrbetrieb regelmäßig die Abgasreinigung ausschalten und daher bei weitem nicht die versprochenen niedrigen Abgaswerte erreichen. VW hatte auch eine Software eingebaut, die bei Tests am Prüfstand zu besonders niedrigen Abgaswerten führte. Vom Abgasskandal betroffen sind bei Volkswagen verschiedene Motoren, im Mittelpunkt der aktuellen juristischen Auseinandersetzung steht der Motor EA288, der ab 2013 in Fahrzeuge einiger Marken der VW-Gruppe eingebaut wurde, so Poduschka. Zu einem älteren Motor, dem EA189, gibt es bereits EuGH-Urteile, die das Fehlverhalten von VW festhalten.
Poduschkas Kanzlei vertritt hunderte VW-Besitzer, die sich wegen der zu hohen Abgaswerte getäuscht fühlen und Schadenersatz fordern. Die Verfahren vor österreichischen Gerichten werfen zahlreiche europarechtliche Fragen auf. Die heimischen Gerichte nutzen nun intensiv die Möglichkeit, dem EuGH Fragen zu „Vorabentscheidungen“ vorzulegen, also um eine Auslegung von EU-Recht vor der heimischen Urteilsfindung zu ersuchen. In den ersten Monaten 2026 gab es 220 Vorabentscheidungsansuchen heimischer Gerichte alleine zu Abgasfragen, meist, aber nicht ausschließlich, zu VW-Motoren. Normalerweise kommen aus Österreich etwa 40 solche Ansuchen an den EuGH pro Jahr zu allen Themen. „Sollte sich diese Entwicklung fortsetzen, würde Österreich im Jahr 2026 mehr Vorabentscheidungsverfahren initiieren als der gesamte übrige EU-Raum zusammen“, so Poduschka.
VW gesteht die Schuld, möchte aber trotzdem nicht bezahlen
Bisher war nach Erfahrung Poduschkas die Taktik von VW, den Klägern kurz vor einem Urteil am EuGH den geforderten Schadenersatz zu zahlen und das Verfahren damit zu stoppen. Damit wurde auch eine für ganz Europa und alle nationalen Gerichte bindende Auslegung von EU-Recht verhindert. Seit kurzem sei VW aber dazu übergegangen, die Forderungen jener Kläger, deren Verfahren vor dem EuGH gelandet sind, „dem Grunde nach“ anzuerkennen, den dabei geforderten Schadenersatz aber zu bestreiten. Laut Poduschka bedeutet dies, dass VW „ganz offiziell anerkennt, dass sie etwas Illegales getan haben, aber kein Geld dafür zahlt“.
VW betont hingegen, diese rein „prozessualen“ Erklärungen erfolgten „unter Berücksichtigung der konkreten Verfahrenssituation und stellen keine Bewertung des jeweiligen Einzelfalls dar“. Sie würden nur dazu dienen, die Verfahren effizient zu führen. VW halte den bisherigen Rechtsstandpunkt aufrecht. Insbesondere betont VW, dass aus ihrer Sicht die betroffenen Fahrzeuge „sämtlichen rechtlichen Vorgaben“ entsprechen. Dies werde durch die zuständige Typgenehmigungsbehörde (KBA) unverändert bestätigt.
VW fordert die Gerichte auf, ihre Ansuchen beim EuGH zurückzuziehen
Laut Poduschka fordert die Volkswagen-Gruppe zugleich die Gerichte auf, ihre Ansuchen um Vorabentscheidungen beim EuGH zurückzuziehen, mit dem Argument, dass die Verfahren erledigt seien, …read more
Source:: Kurier.at – Wirtschaft



