Wie bringe ich die Verwaltung dazu, das Garagentor zu reparieren?

Wirtschaft

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
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Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der ein defektes Tor zu einer Garage geht.  

FRAGE: Das Garagentor auf der Liegenschaft der Wohnanlage, die ein Mischobjekt ist  und ich bin Mieter, ist seit sieben Wochen beschädigt. Ein Wohnungseigentümer ist mit seinem Auto dagegen gefahren, seitdem ist es verbogen und schließt nicht mehr. 

Es gibt nun einen Rechtsstreit zwischen dem Eigentümer und der Verwaltung der gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft. Erst nach dem Ende des Rechtsstreits will die Hausverwaltung das Tor reparieren lassen. Ich habe Sorge, weil nun jeder in die Garage gelangt – und von dort auch ohne Schlüssel ins Wohnhaus. Wer haftet, wenn Autos beschädigt werden?

Sandra Cejpek: Grundsätzlich haftet für den Schaden immer der, der ihn verursacht. Allerdings wird sich die Hausverwaltung bzw. Vermieterin nicht bis zum Ende des Rechtsstreits Zeit lassen können, um das Garagentor wieder zu sanieren, da hierdurch die Sicherheit des Hauses, sowohl was die Garagierung der Autos betrifft, aber auch die Allgemeinflächen und die Wohnungen, gefährdet ist. 

Kommt der Vermieter seiner Instandhaltungsverpflichtung nicht nach, kann er diesbezüglich vor der Schlichtungsstelle hierzu in Anspruch genommen werden.

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 Werden bis dahin Fahrzeuge beschädigt, könnte der Vermieterin ein Mitverschulden zu kommen, da sie erst die Gelegenheit geschaffen hat, dass Fahrzeuge beschädigt oder gestohlen werden. Bei Anmietung war die Garage verschlossen, weshalb unter Umständen auch eine Mietzinsminderungsmöglichkeit bestünde, wobei sich die Frage der tatsächlichen Nutzungsbeeinträchtigung stellt.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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