
Seit 15 Jahren, ganz genau seit 11. März 2011, müssen Stelleninserate in Österreich ein Mindestentgelt enthalten. Also wie viel Gehalt oder Lohn (meist kollektivvertraglich geregelt) für eine Stelle mindestens vorgesehen ist, inklusive Anführung der Zeiteinheit (Stunde, Woche oder Monat). Doch bis heute finden sich noch immer Job-Inserate, die ganz ohne Gehaltsangabe daherkommen. Das sind gar nicht so wenige, wie eine neue Auswertung von karriere.at zeigt.
Acht Prozent schildern kein Gehalt aus
Acht Prozent der Stelleninserate auf der Jobplattform enthielten 2025 keine Gehaltsangabe. Der Wert sinkt pro Jahr um circa einen Prozentpunkt – 2024 waren es noch neun Prozent, 2023 waren es zehn Prozent.
Spannend ist, dass im Gegenzug Stelleninserate mit Gehaltsspannen steigen und zuletzt regelrecht einen Boom erlebten. 2023 lag der Anteil an Inseraten, in denen ein Mindest- und ein Maximalbetrag angeführt war, bei acht Prozent. Im Jahr darauf waren es neun Prozent und zuletzt waren es 14 Prozent. Stellenangebote, die, wie gesetzlich vorgeschrieben, ein Mindest- oder sogar ein tatsächliches Gehalt enthalten, pendeln sich aktuell bei 78 Prozent ein.
Kein Gehalt, kein Interesse
Insgesamt ist das zu erwartende Gehalt für Jobsuchende ein wesentliches Kriterium – das sagen neun von zehn Personen. Somit ist es der wichtigste Faktor, um sich für einen Job zu bewerben oder eben nicht. Wer beim Überfliegen einer Stellenanzeige keine konkrete Zahl entdeckt, beschäftigt sich nicht weiter mit einem Jobinserat, teilt die Jobplattform mit. Eine transparente Gehaltsangabe wäre somit nicht nur rechtlich verpflichtend, sondern auch ein klarer Wettbewerbsvorteil.
Source:: Kurier.at – Wirtschaft



