Bereits Hunderte Urteile gegen Servicepauschale

Wirtschaft

Telekom-Regulator Klaus Steinmaurer mahnte am Montag Änderungen im Verjährungsrecht ein. Eine 30-jährige Generalverjährung bezeichnete der Chef der Regulierungsbehörde RTR als „anachronistisch“. Grund dafür sind Klagen gegen die Servicepauschale. Heimische Telekomunternehmen haben die mittlerweile weitgehend wieder abgeschaffte Gebühr ab 2011 sukzessive eingeführt. Die Regulierungsbehörde hatte sie durchgewinkt, jetzt drohen den Betreibern Rückzahlungen von mehreren Hundert Millionen Euro.

Vor mittlerweile fast zwei Jahren bestätigte ein Gericht in einem vom VKI angestrengten Musterprozess, dass Ansprüche auf Rückforderung einer Verjährungsfrist von 30 Jahren unterliegen. Die von Rechtsvertretern des beklagten Telekomunternehmens eingewandte kürzere Frist von drei Jahren wies das Gericht zurück.

Lange Verjährungsfristen würden letztlich dazu führen, dass Investitionen in heimische Netze zurückgehen, weil Investoren die Rechtssicherheit fehle, sagte Steinmaurer bei der Präsentation einer von der RTR in Auftrag gegebenen Studie zur Telekomregulierung. Es brauche ein klares Bekenntnis, dass solche Forderungen nicht 30 Jahre zurück geltend gemacht werden können. Ansonsten drohe Österreich beim Festnetz und beim Mobilfunk zurückzufallen: „Am Ende kaufen sich die Leute dann amerikanische Satellitenanlagen, weil die schneller sind“, sagte Steinmaurer.

Tausende Rückzahlungen

In über 10.000 Fällen haben heimische Telekomfirmen die umstrittene Pauschale nach Aufforderungen durch dazu beauftragte Anwälte bereits zurückgezahlt. Mittlerweile liegen auch bereits Hunderte rechtskräftige Urteile nach Klagen von Kunden vor, mehrere davon vom Handelsgericht Wien. Eine vor mehr als zwei Jahren eingebrachte Verbandsklage der Arbeiterkammer (AK) gegen die Gebühr ist noch anhängig. Mit einer Entscheidung rechnet Steinmaurer nicht vor Jahresende. Weil dabei voraussichtlich der Oberste Gerichtshof (OGH) das letzte Wort haben wird, könnte es bis zu einem rechtskräftigen Urteil noch dauern. In vielen Fällen genüge eine Aufforderung an die Telekomunternehmen, um bezahlte Servicepauschalen rückerstattet zu bekommen oder Gutschriften zu erhalten, sagt der Anwalt Matthias Strohmayer, der seit 2022 im Auftrag von Klienten gegen die Gebühr vorgeht. Er war auch Klagsvertreter in den Musterprozessen des VKI gegen die Pauschale. Auch Aktivierungsentgelt strittig Strittig ist auch das von manchen Betreibern eingehobene Aktivierungsentgelt. Nach einer Klage der AK gegen einen Anbieter wandte sich der Oberste Gerichtshof (OGH) im Februar in der Frage an den EuGH. Eine Entscheidung steht noch aus.

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Studie zur Regulierung

Der Telekomregulierung in Österreich stellte die Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts Eco Austria ein respektables Zeugnis aus. Die Regulierung des Bereichs habe sich nicht nur bei der Umwandlung eines Monopols in einen freien Wettbewerb, sondern auch wirtschaftlich bewährt. Den Kosten für Behörde und Branche von rund 609 Mio. Euro stehen Wohlfahrtseffekte von fast 74 Mrd. Euro gegenüber. Um den geänderten Anforderungen und der zunehmenden Verflechtung von Diensten und Infrastruktur bei den großen US-Playern gerecht zu werden, müsse die aber Regulierung weiterentwickelt werden, heißt es in dem Papier.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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