Dubioser Goldhändler hat Ärger mit Behörde

Wirtschaft

Der dubiose Liechtensteiner Goldhändler Trust Gold International (TGI AG) um den Österreicher Helmut Kaltenegger kommt nicht aus den negativen Schlagzeilen. Mit Stichtag 18. April hat die deutsche Finanzmarktaufsicht Bafin der TGI das öffentliche Angebot der Vermögensanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ untersagt. Die Untersagung gilt ab sofort, obwohl sie noch nicht rechtskräftig ist.

Der Vorwurf der Finanzaufsicht wiegt schwer: Die TGI AG soll die genannten Produkte öffentlich angeboten haben, ohne zuvor einen von der Bafin gebilligten Verkaufsprospekt zu veröffentlichen. Ein solcher Prospekt sei nach dem Vermögensanlagengesetz zwingende Voraussetzung für den Vertrieb entsprechender Anlagen in Deutschland und dient dem grundlegenden Schutz von Anlegerinnen und Anlegern.

Laut TGI-Homepage hat das Unternehmen rund 40.000 Kunden. Die TGI verspricht ihren Investoren märchenhafte Gewinne: Die Anleger kaufen bei ihr Gold zum Tageskurs, lassen es dort 36 Monate liegen und kassieren jedes Monat zwei Prozent Rabatt. Unterm Strich erhalten die Anleger 72 Prozent Rabatt und ihr Gold ausgehändigt.

Beim Angebot „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“, das nicht kündbar ist, erhalten die Investoren 72 Prozent Rabatt plus 36 Prozent zusätzlichen Treuerabatt. Macht insgesamt 108 Prozent Rabatt auf das investierte Gold. Doch das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange. Es gibt auch ein Premium-Angebot. Bei dieser Variante erhält der Kunde sogar 4 Prozent Rabatt pro Monat, muss aber beim Goldkauf eine Premiumgebühr von 25 Prozent bezahlen. Bei einer Laufzeit von sechs Jahren erhält der Anleger sagenhafte 144 Prozent Rabatt.

Rückabwicklung möglich

Angeblich bezieht TGI das Gold von Minen in Ghana, Sambia und Guyana. Alleine die Mine in Guyana soll laut Kaltenegger circa 1,5 bis 1,8 Milliarden Euro wert sein.

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Während in Österreich der Handel mit Gold in Kategorie „Handel mit Waren aller Art“ fällt, stuft die Bafin in Deutschland die beiden TGI-Angebote als Vermögensveranlagungen ein.

Für die Kunden könnten sich aus der Bafin-Maßnahme erhebliche rechtliche Konsequenzen ergeben. Werden Vermögensanlagen ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vertrieben, so können Anleger Schadensersatz verlangen. Der Anspruch ist auf Rückabwicklung des Geschäfts gerichtet und umfasst den investierten Betrag zuzüglich entstandener Kosten.

Der KURIER hat Helmut Kaltenegger am Montag schriftlich um eine Stellungnahme ersucht. Antwort hat er aber keine erhalten.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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