Wöginger-Prozess: WKStA fordert „spürbare Strafe“

Politik

August Wöginger hat eine Angewohnheit. Er sitzt leicht zurückgelehnt da, die Hände im Schoß, die Finger verschränkt. In einer Art Wellenbewegung streicht er abwechselnd mit dem einen Daumen über den anderen. Immer wieder, unaufhörlich. Auch am Freitag, Tag 13 in seinem Prozess wegen Amtsmissbrauchs. Daumen hoch, Daumen runter – wie wird es für ihn ausgehen?

Ihre Positionen dazu legen an jenem Freitag die Ankläger der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), der Opferanwalt, der Vertreter der Finanzprokuratur und die drei Verteidiger dar. Es ist Plädoyer-Tag im Postenschacher-Prozess; die Urteile fallen am Montag, 4. Mai.

„Spürbare Strafe“

Für die WKStA wurden die Erwartungen in diesem langen Beweisverfahren nicht nur bestätigt, sondern übertroffen. In der Anklage hat sie dargelegt, dass es „noch nie so viele Beweise“ für einen Postenschacher gegeben habe. Einige Zeugen hätten die Vorgänge hier sogar noch plastischer geschildert, sagt Roland Koch.

Für ihn ergeben auch die Chats, die bei Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid sichergestellt wurden, ein „glasklares Bild“: Hier sei unsachlich interveniert worden. Für die Besetzung des Vorstandspostens im Finanzamt Braunau hätten sachliche Erwägungen keine Rolle gespielt. Ausschlaggebend sei gewesen, dass Bewerber Michael L. ein schwarzes Parteibuch hat. Die Öffentlichkeit sei dadurch in ihrem Recht, dass die besten Köpfe ausgewählt werden, geschädigt worden – und so habe auch ihr Vertrauen in die Institutionen Schaden genommen.

Die WKStA fordert eine „spürbare Strafe“. Eine Kombination aus unbedingter Geld- und bedingter Haftstrafe wäre sinnvoll, so Oberstaatsanwalt Georg Kasinger.

Wolfgang Mayrhofer, Anwalt von Christa Scharf, die im Hearing unterlag, ist es wichtig, klarzustellen: „Es geht hier nicht um Freunderlwirtschaft, wie es so oft medial verharmlost wird. Amtsmissbrauch ist ein Verbrechen.“ Auch er forderte Schuldsprüche für alle drei Angeklagten.

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„Freispruch vom Papier“

Die Verteidiger der zwei Beamten, die in der Kommission saßen, sehen sich auch auf ganzer Linie bestätigt – nur in die andere Richtung. Ob sich in der Hauptverhandlung etwas Neues ergeben habe? „Nööö“, sagt Peter Lewisch, Anwalt von Herbert B. „Es bleibt dabei: Das ist ein Freispruch vom Papier weg.“ Stefan Huber erklärte, dass sich die Geschichte über eine angebliche Schiebung des Besetzungsverfahrens in einer „Pensionistenrunde“ (zu der Opfer Scharf gehörte) verfestigt habe. Beide betonen, ihre Mandanten hätten in der Kommission völlig korrekt gehandelt und bewertet. Michael L. sei „einfach der beste Kandidat“ gewesen.

Den Abschluss bildet Wögingers Verteidiger Michael Rohregger. Er schießt sich in seinen Schlussworten über weite Strecken auf Kronzeuge Schmid ein, bezeichnet ihn als „komplett unglaubwürdig“ und streicht dessen „klares Eigeninteresse“ hervor.

„Er hat es nicht getan“

Schmid habe, um Kronzeuge zu werden und zu bleiben, der WKStA etwas Brauchbares liefern müssen und in diesem Fall das Anliegen Wögingers „größer gemacht als es war“, sagt Rohregger. Dieser habe nur ein Bürgeranliegen weitergeleitet – das könne nicht strafbar sein, sonst würde die Arbeit eines Abgeordneten ad absurdum geführt.

Was diese Arbeit betrifft, sei Wöginger „systemrelevant“. Er sei einer, der „wirklich mit Herzblut arbeitet“ und würde von allen Fraktionen im Parlament geschätzt. Nach fünf Jahren, die der Strafverteidiger den Politiker im Strafverfahren begleitet hat, traut er sich am Schluss ein menschliches Urteil über ihn zu: „Mein Mandant hätte es mit seinem Gewissen nie vereinbaren können, dass …read more

Source:: Kurier.at – Politik

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