
Für René Benko steht viel auf dem Spiel. Am Donnerstag befasst sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit dem ersten Urteil gegen den Signa-Gründer, das ihm im Oktober 2024 eine Verurteilung wegen betrügerischer Krida zu zwei Jahren Haft und einen Teil-Freispruch einbrachte.
Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass Benko am 29. November 2023 rund 300.000 Euro an seine Mutter Ingeborg zurücküberwiesen hat – zu einem Zeitpunkt, als er bereits zahlungsunfähig war und Gläubiger auf ihr Geld warteten. Das Gericht wertete dies als Vermögensverschiebung zum Schaden der Gläubiger.
WKStA bekämpft Freispruch
Benkos Anwalt Norbert Wess legte gegen den Schuldspruch Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Indes bekämpft die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) den Teil-Freispruch. An einer Mietvorauszahlung für die Familien-Villa auf der Innsbrucker Hungerburg in Höhe von 360.000 Euro hatte das Innsbrucker Gericht nämlich nichts zu beanstanden.
Doch die Generalprokuratur, die höchste Staatsanwaltschaft der Republik, empfiehlt den Höchstrichtern, den Schuldspruch zu bestätigen und den Teil-Freispruch aber aufzuheben.
Bereits zweite Verurteilung, dritte Anklage eingebracht
Verteidiger Norbert Wess argumentiert nun mit einem ausgefeilten Konstrukt: Die Rückzahlung habe den Gläubigern faktisch nicht geschadet, weil Benkos Mutter die Geld-Zuwendungen an ihren Sohn stets bedarfsorientiert bemesen habe. Oder anders gesagt: Immer wenn René Benko Geld benötigte, stellte die Mutter dieses dem Sohn zur Verfügung.
Das zentrale Argument: Hätte Benko die 300.000 Euro nicht zurücküberwiesen, hätte seine Mutter ihm bei den nachfolgenden Überweisungen entsprechend weniger geschenkt. Am 5. Dezember 2023 hatte er weitere 1,3 Millionen Euro von der Mutter erhalten, am 18. Dezember eine weitere Million Euro. Das sei ein Beleg dafür, dass die Mutter nach konkretem Bedarf zahlte. Wess‘ Schlussfolgerung: Der Haftungsfonds der Gläubiger sei durch die Rücküberweisung nicht geschmälert worden. Es fehle an der für eine Verurteilung notwendigen Kausalität zwischen Handlung und Schaden.
So fordert Benkos Strafverteidiger Norbert Wess einen Freispruch bzw. gegebenenfalls den Fall an das Erstgericht zur Neuverhandlung zu verweisen. Sollte es beim Schuldspruch bleiben, fordert er eine Herabsetzung der Strafe auf eine bedingte Freiheitsstrafe. Rene Benko befindet sich seit Jänner 2024 in Untersuchungshaft.
Source:: Kurier.at – Wirtschaft



