
Der frühere syrische Präsident Baschar al-Assad ist von einem Gericht in Syrien in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden. Die Richter begründeten das Urteil mit „Kriegsverbrechen“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ im Zusammenhang mit dem seit 2011 andauernden Bürgerkrieg.
Es handelt sich um das erste Urteil gegen Assad seit seinem Sturz im Dezember 2024. Der Ex-Machthaber lebt seither im russischen Exil in Moskau.
Ob das Urteil jemals vollstreckt werden kann, ist allerdings fraglich. Assad befindet sich außerhalb Syriens, eine Auslieferung durch Russland gilt derzeit als unwahrscheinlich.
Source:: Kurier.at – Politik
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