Justiz-Kenner zum Projekt Bundesstaatsanwaltschaft: „Gutes zerstört, Blödsinn erzeugt“

Politik

Er war Gerichtssprecher, Staatsanwalt, Vertreter Österreichs bei Eurojust und hat vor vier Jahren die Seiten gewechselt: Gerhard Jarosch, Strafverteidiger und Experte für Litigation-PR, spricht über prominente Causen, Bedeutung des „Gerichtshofes der Öffentlichkeit“ und das Projekt Bundesstaatsanwaltschaft.

Anmerkung: Das Podcast-Interview wurde vergangene Woche vor den Entwicklungen in der Causa Grasser geführt.

KURIER: Herr Jarosch, wann würde man Ihre Dienste in Anspruch nehmen?

Gerhard Jarosch: Ich bin in einer Anwaltskanzlei und arbeite im Strafrecht, ich mache aber auch sehr viel Litigation-PR. Das ist, wenn jemand in einem Strafverfahren Öffentlichkeitsarbeit braucht. Neben dem, was bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft passiert, gibt es einen „Gerichtshof der öffentlichen Meinung“. Es ist wichtig, dass man entsprechend auftritt, sein Anliegen erklärt. Und auch aus dem Juristendeutschen übersetzt, was da passiert, sodass es alle verstehen.

Es gab in den vergangenen Monaten einige prominente Fälle. Etwa den Prozess rund um eine Postenvergabe, bei der sich ÖVP-Politiker August Wöginger für einen Parteifreund eingesetzt haben soll. Wie beurteilen Sie die Causa?

Das ist ein herausragender Fall. Er zeigt ein gewisses Selbstverständnis von Politikern, denen offenbar das Unrechtsbewusstsein fehlt. Die glauben wirklich, es ist in Ordnung und Teil ihrer Aufgabe als Politiker. In der Öffentlichkeit hat sich aber gravierend etwas verändert. Wir wollen Korruption bekämpfen – auch im kleinsten Ausmaß.

Hätten Sie Wöginger anders beraten?

Zum konkreten Fall möchte ich nichts sagen. Aber in der Litigation-PR gibt es eine Grundsatzentscheidung: Was ist wichtiger? Bei einer Privatperson ist es zumeist das Verfahren; bei einem Unternehmen ist es der Ruf, der beschädigt werden könnte.

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Das anhaltende öffentliche Interesse erzeugt Druck. Wenn beispielsweise Ex-Kanzler Sebastian Kurz in der Inseratencausa nicht angeklagt würde – würde das dem Ruf der Justiz schaden?

Natürlich, das ist ganz klar. Aber es wäre nicht die Schuld der Justiz, sondern ein Thema mit der Erwartungshaltung, die über Jahre hinweg geradezu hochgepeitscht wurde.

Bei überlangen Verfahren – etwa in der Buwog-Causa – hatte man zuletzt den Eindruck, manche in der Bevölkerung schlagen sich auf die Seite von Karl-Heinz Grasser.

Bei Grasser habe ich zwei Mal ein Kippen erlebt. Das erste Mal war, als er „Im Zentrum“ den Brief einer Frau vorgelesen hat, die schrieb, die Justiz sei nur deshalb so gemein zu ihm, weil er „zu schön, zu reich, zu erfolgreich“ sei. Ich war damals Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Wien und bin im Studio neben ihm gesessen. In der Sekunde war mir klar: Das ist eine absolute Wende.

Was Fremdscham dabei?

Ja, genau. Und ich war nicht der Einzige. Der zweite Kipppunkt war das lange Verfahren, das ja auch schon eine Art der Sanktion ist. Eine Strafe ist ein mit Übel verbundener Tadel – und natürlich ist es sowohl Tadel als auch Übel, wenn ich permanent durch die Öffentlichkeit gezerrt werde.

Was mediale Aufmerksamkeit betrifft, fällt uns der Fall Fritzl ein. Wäre es heute noch möglich, dass nie an die Öffentlichkeit kommt, wo die Frau und die Kinder leben?

Ich habe viel am österreichischen Journalismus zu kritisieren, aber das ist ein Fall, wo ich tatsächlich alle loben muss: Es gibt eine Grenze. Den grauslichen Anpatz-Journalismus, wie zum Beispiel in England, haben wir nicht. Ich erinnere mich an …read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

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