
Karl-Heinz Grasser trat am 2. Juni 2025 seine Haftstrafe in Innsbruck an. Sein Mitverurteilter Walter Meischberger hatte offenbar Wichtigeres zu tun: Er meldete sich haftunfähig und arbeitete an einer Anzeige gegen Buwog-Richterin Marion Hohenecker mit.
Die sich als völlig verfehlt erwies: Anstatt gegen die Richterin wegen Amtsmissbrauchs und Bestechlichkeit zu ermitteln, hat die Staatsanwaltschaft Wien nun den vermeintlichen „IT-Spezialist“ ins Visier genommen, der Meischberger und Co. gefälschte Beweise geliefert hatte.
Meischberger war Ende 2020 in der Buwog-Causa neben Grasser und Peter Hochegger schuldig gesprochen worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte die Schuldsprüche im März 2025, halbierte aber die Strafe – bei Meischberger von sieben auf dreieinhalb Jahre, bei Grasser von acht auf vier Jahre.
Meischberger, Ex-FPÖ-Generalsekretär und Grassers Trauzeuge, meldete kurz darauf Vollzugsuntauglichkeit an. Ein medizinischer Sachverständiger konnte das nicht bestätigen, der Antrag auf Haftaufschub wurde also abgewiesen. Meischberger ging in die zweite Instanz, zum Oberlandesgericht (OLG).
„Um Aufklärung bemüht“
Während sich das OLG mit seinem Antrag befasste, blieb Meischberger auf freiem Fuß – und wurde „als Hilfsperson“ für Grasser-Anwalt Dieter Böhmdorfer tätig, wie dieser in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Wien, das der APA vorliegt, bestätigt.
Meischberger habe von Grasser Kenntnis von der Verdachtslage gegen Hohenecker erlangt, der Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit unterstellt wurde, und erfahren, „dass weitere Aufklärungen notwendig und zweckmäßig wären“, teilte Ex-FPÖ-Justizminister Böhmdorfer schriftlich mit. Meischberger habe sich „im Sinne der notwendigen Aufklärungen“ gemeinsam mit den Grasser-Anwälten „bemüht“, betonte Böhmdorfer: „Die Zusammenarbeit unterschied sich nicht von jener Zusammenarbeit, wie sie mit Angestellten oder Konsulenten in solchen Fällen abgewickelt wird.“
„Stundenlange Gespräche“ und Telefonate
Wie berichtet, wurden Grassers Anwälte kurz nach dem OGH-Urteil von „Datenbroker“ Michael B. kontaktiert, der behauptete, er habe belastendes Material gegen Buwog-Richterin Hohenecker – konkret eMails, die aber gefälscht waren. Gegen B. wird nun wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs, Urkundenfälschung und Verleumdung ermittelt.
Was genau war also Meischbergers „Tätigkeit“?
B. schilderte in seiner polizeilichen Einvernahme, er habe ihn bei einem Treffen in der Kanzlei von Grasser-Anwalt Norbert Wess kennengelernt, sich „stundenlang“ mit ihm unterhalten und in weiterer Folge mehrfach mit ihm getroffen. Bei einem solchen Treffen habe ihm Meischberger „eine ausgedruckte Liste mit ca. 40 Personen“ übergeben, „die im Zusammenhang mit dem Buwog-Verfahren seiner Ansicht nach zu recherchieren wären“.
Meischberger habe zwar Interesse gehabt, aber nicht über das notwendige Budget verfügt“, gibt der mutmaßliche Betrüger zu Protokoll. Es habe noch Treffen und Telefonate gegeben, zu den Recherchen sei es dann aber nicht gekommen. Auch, weil sich Meischberger „nicht mehr meldete“, sagte B.
Das ist, wohlgemerkt, die Schilderung von B., der erst Zeuge war und jetzt Beschuldigter ist. Wie viel Wahrheitsgehalt in seinen Aussagen liegt, prüft die Staatsanwaltschaft noch. Die Ermittlungen sind am Laufen.
IT-Gutachten bemerkte Fälschung nicht
B. deutet in seiner Einvernahme auch an, dass jener IT-Gutachter, den die Grasser-Anwälte engagiert hatten, um seine (B.s) „Beweise“ zu prüfen, von Meischberger vermittelt worden sei. Sein Fazit: Die von B. vorgelegten Beweise seien authentisch. Was, wie sich herausstellte, eine Fehleinschätzung war.
Besagter Gutachter war übrigens nicht in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen eingetragen.
Kein Tag im Gefängnis
Unterdessen zog sich die Prüfung von Meischbergers Haftunfähigkeits-Antrag bis in den Oktober: …read more
Source:: Kurier.at – Politik



