
Seit Jahren fordert die österreichische Bauwirtschaft, den Bau leistbarer zu machen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass die Bauqualität in Österreich im internationalen Vergleich ohnehin hoch ist. Die Realität bei den Bauvorschriften sieht hierzulande jedoch oft anders aus. Überzogene Normen verteuern die Errichtung von Bauwerken, darauf hat die Immobilienwirtschaft wiederholt aufmerksam gemacht.
Nun soll eine überarbeitete Norm per 1. September 2026 für den Holzbau in Kraft treten. Es geht um Anforderungen an Planung und Ausführung von Unterdächern, um die darunterliegende Konstruktion vor Feuchtigkeit, Flugschnee und Kondenswasser zu schützen.
Die ÖNORM B 4119 sieht vor, dass künftig verpflichtend Unterdächer ausgeführt werden müssen, wenn sich darunter eine Holzdecke befindet. Die Unterdächer sind laut Christian Murhammer, Geschäftsführer des österreichischen Fertighausverbands, teurer als die bisherige Praxis mit dem Unterspanndach. Zur Erklärung: Ein Unterspanndach bzw. eine Unterspannband ist eine frei über den Sparren gespannte, wasserableitende Schicht. Ein Unterdach ist hingegen eine vollflächig gestützte, regensichere oder wasserdichte Konstruktion, die höhere Lasten trägt und strengere Dichtigkeitsanforderungen erfüll
„Einen deutlichen Mehrwert durch das Unterdach sehen wir nicht“, kritisiert Christian Murhammer. „Denn die bisherige Praxis hat in der Vergangenheit funktioniert. Da hat es ausgereicht, auf die Dachsparre die Holzbeplankung anzubringen. Nun heißt es, das ist zu unsicher.“
Der Fertighausverband hat die Neuregelung beeinsprucht und einen Änderungsvorschlag eingebracht. „Wir sagen, sofern die Fläche zugänglich ist, reicht es nach einem Regen, dass man schaut, ob alles stimmt.“ Der Verband rechnet durch die Norm mit rund 5.000 Euro an Mehrkosten pro Einfamilienhausprojekt, bei großvolumigen Projekten entsprechend mehr.
Andere Regelung in Deutschland
In Deutschland werde das Thema anders geregelt. „Dort ist der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks für die Regelungen zur Ausführung von Unterdächern zuständig. Es gibt fünf Ausführungsklassen, deren Anwendung von technischen Kriterien abhängt wie Dachneigung und Sparrenabstand sowie von verschärfenden Bedingungen wie hohe Schneelasten und exponierte Bauplätze.“ Laut Murhammer mache so eine Regelung Sinn, weil sie auf die Umstände abziele, damit planbar sei und keine Pauschalregel darstelle.
Source:: Kurier.at – Wirtschaft



