Neues Sexualstrafrecht: Mehr Schutz für Opfer bei Schockstarre und Angst

Politik

Die geplante Verschärfung des Sexualstrafrechts soll nach Ansicht der Juristin und Expertin Patricia Hofmann nicht nur rechtlich, sondern auch gesellschaftspolitisch Wirkung entfalten. „Es macht sehr wohl einen Unterschied, wie ich eine Frage stelle und wie ich beurteile“, sagte Hofmann dazu am Mittwochabend in der ZiB2.

Künftig soll im Gesetz nicht mehr von sexuellen Handlungen „gegen den Willen“ einer Person die Rede sein, sondern „ohne ihr Einverständnis“. Hofmann erwartet sich davon Änderungen bei Fällen, in denen Opfer aus Angst oder Schock nicht in der Lage seien, ein Nein zu äußern. „In dieser Situation ist eine Person einfach nicht fähig, ein Nein zu artikulieren.“

Schwierige Beweisbarkeit

Zugleich räumte Hofmann ein, dass die Beweisproblematik bestehen bleibe. „Die Beweisproblematik haben wir im Sexualstrafrecht sehr massiv, weil es meistens vier Augendelikte sind.“ Oft stünden einander zwei unterschiedliche Darstellungen gegenüber.

Dennoch sieht sie praktische Auswirkungen der Reform. Sie kenne Fälle, in denen Beschuldigte eingeräumt hätten, dass keine ausdrückliche Zustimmung vorgelegen sei. „Ja, jetzt zugestimmt hat sie dem nicht und wirklich irgendwie Nein gesagt hat sie aber auch nicht.“

Zustimmung auch nonverbal

Hofmann betonte, dass Einverständnis nicht zwingend verbal erfolgen müsse. „Ein Einverständnis ist ein Ja. Es ist eine Zuneigung. Es kann ja auch eine nonverbale Zustimmung sein.“ Als Beispiele nannte sie Gesten, körperliche Nähe oder gegenseitige Interaktion.

Auch künftig werde die freie Beweiswürdigung der Gerichte zentral bleiben. Schon heute komme es zu Verurteilungen, wenn Aussagen von Betroffenen als glaubhaft eingestuft würden. „Auch das wird dann künftig genauso sein.“

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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