ÖVP bewirbt Pensionsreform: Was sich in den nächsten zwei Jahren ändert

Politik

Der Arbeits- und Sozialausschuss hat am Mittwoch zwei Pensionsreformen beschlossen: Die sogenannte „Aktivpension“, die Arbeiten im Alter attraktivieren soll. Und die Neuregelung der betrieblichen Altersvorsorge. Die ÖVP – namentlich Finanzsprecher Andreas Ottenschläger und Sozialsprecher August Wöginger – haben beide Modelle bei einem Hintergrundgespräch noch einmal beworben. 

Was ändert sich konkret? Ein Überblick:

Was ändert sich durch die Aktivpension und ab wann gilt diese?

Die Aktivpension gilt ab 1. Jänner 2027. Sie sieht einen steuerlichen Freibetrag von 1.250 Euro pro Monat bzw. 15.000 Euro pro Jahr vor. Und zwar für Personen, die über ihr Regelpensionsalter hinaus arbeiten – unabhängig von der Pensionsreform. Die Regelung gilt für den Zuverdienst neben der Pension und auch für „Aufschieber“ – also Senioren, die das Pensionsantrittsalter überschritten haben, jedoch erwerbstätig bleiben. Zusätzlich streicht die Regierung für Arbeitnehmer im Regelpensionsalter die Dienstnehmerbeiträge von 10,25 Prozent zur Pensionsversicherung. Bei Selbstständigen reduziert sich der Beitragssatz aliquot.

Wie viele Personen könnte das betreffen?

Voraussichtlich rund 28.000 unselbstständige und 40.000 selbstständige Zuverdiener. Dazu kommen rund 22.000 Aufschieber.

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um die Aktivpension in Anspruch nehmen zu können?

Männer müssen 40, Frauen vorerst 34 Versicherungsjahre gesammelt haben. Bis 2033 werden die Voraussetzungen der Frauen auf das Niveau der Männer schrittweise angeglichen. Hintergrund: Bis dahin steigt auch das gesetzliche Pensionsalter auf das Level der Männer – 65 Jahre. Wer bereits in Pension gegangen ist, aber noch nicht genügend Versicherungsjahre gesammelt hat, kann sich laut den ÖVP-Abgeordneten „durch weitere aktive Erwerbstätigkeit nachträglich in die Begünstigung hineinarbeiten“.

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Was kostet die Maßnahme und wie wird sie finanziert?

Für die Aktivpension sind jährlich 370 Millionen Euro vorgesehen. Dazu kommt ein Beschäftigungspaket für Ältere im Volumen von 100 Millionen – das unter anderem einen Transformationsfonds beim AMS vorsieht. Die ÖPV geht von einem hohen Selbstfinanzierungsgrad aus, die Maßnahme soll 2030 evaluiert werden, also nach Ablauf der Legislaturperiode.

Wie viel bringt die Aktivpension?

Dazu gibt es mehrere Rechenbeispiele. Wer eine Bruttopension von 1.700 Euro im Monat bezieht und einem Zuverdienst in Höhe von 500 Euro nachgeht, wird ab 2027 um 1.630 Euro entlastet. Liegen Pension und Zuverdienst bei je 3.000 Euro, steigt die Entlastung auf 8.296 Euro. Wer beispielsweise über das Regelpensionsalter hinaus arbeitet und 3.200 Euro verdient, wird um 6.805 Euro entlastet.

Ab wann gilt die Reform der betrieblichen Vorsorge?

Ursprünglich vorgesehen war der Start ab 2027, nun kommt die Maßnahme ab 2028.

Was ändert sich?

Derzeit gibt es zwei Formen der betrieblichen Vorsorge. Die Abfertigung Neu, die bei 1,53 Prozent des Bruttogehalts liegt vom Dienstgeber in eine Vorsorgekasse einbezahlt wird, erhalten alle Arbeitnehmer. Zugang zu einer für Dienstgeber freiwilligen Pensionskasse haben nur 25 Prozent der Beschäftigten. Ab 2028 sollen alle Dienstnehmer die Option haben, ihre Abfertigung Neu in eine Pensionskasse zu übertragen.

Welche Vor- und Nachtteile hat das neue Modell?

Im Rahmen der Abfertigung Neu gilt eine Kapitalgarantie und die einbezahlte Summe kann bei einem Jobwechsel entnommen werden. Das heißt aber auch, dass die Vorsorgekassen nur sehr vorsichtig veranlagen dürfen, da sie das Geld jederzeit zur Verfügung haben müssen – was entsprechend niedrige Renditen nach sich zieht. Im neuen Modell entfällt die Kapitalgarantie und kann grundsätzlich erst mit Pensionsantritt entnommen werden. „So stärken …read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

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