
Im mittlerweile gut 19 Jahre dauernden Streit um die Abfindung ehemaliger Bank-Austria-Anleger ist ein weiteres Urteil ergangen.
Das Oberlandesgericht Wien hob eine erstinstanzliche Entscheidung vom vorigen Jahr auf, mit der den Ex-Aktionären nach ihrem Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) im Rahmen der Übernahme durch die italienische UniCredit eine Nachzahlung von 24,60 Euro je Aktie zugesprochen wurde, teilte der Interessenverband für Anleger (IVA) am Freitag mit.
In Summe hätten die betroffenen Aktionäre mit dem im April 2025 ergangenen Urteil des Wiener Handelsgerichts 154 Euro je Papier bekommen sollen. Die Anträge auf Festsetzung der höheren Abfertigung wurden nun jedoch abgewiesen.
Hintergrund ist, dass ein Teil der Bank-Austria-Aktionäre im Jahr 2007 die Barabfindung von 129,40 Euro je Aktie nicht angenommen hatte. Streitpunkt war die Angemessenheit der Zahlung. Der IVA und andere Anteilseigner stellten einen Antrag auf Überprüfung der Barabfindung. Ein langer Gutachterstreit folgte.
IVA: „Katastrophales Signal“ für Aktionäre
Der Interessenverband zeigte sich am Freitag enttäuscht über die Entscheidung. „Das Urteil ist ein katastrophales Signal für die Eigentumsrechte von Aktionären. Wer Anleger zwangsweise aus einem Unternehmen wirft, muss den vollen wirtschaftlichen Wert ihres Eigentums ersetzen – und nicht bloß einen Wert, der sich gerade noch innerhalb einer Bandbreite irgendeines Gutachters argumentieren lässt“, so IVA-Präsident Florian Beckermann. „Echte Vertretbarkeit für Aktionäre ist mehr als sich hinter zweifelhaften Gutachten zu verstecken.“
Besonders kritisch sehen die Anlegervertreter, dass weder „ein höherer Liquidationswert noch unterschiedliche Bewertungsergebnisse oder Paralleltransaktionen zu einer Erhöhung der Abfindung führten“. Die Vorinstanz habe dies gewürdigt. „Für Minderheitsaktionäre droht damit eine deutliche Schwächung des Schutzes bei künftigen Squeeze-outs.“
Am Zug sei nun der Oberste Gerichtshof (OGH), da das OLG den ordentlichen Revisionsrekurs zugelassen habe: „Einige Aktionäre werden diesen Weg bestreiten. Jetzt ist der OGH gefordert, klare Leitplanken für einen wirksamen Schutz von Minderheitsaktionären zu setzen und diese irrlichternde Causa positiv für den Markt zu beenden“, wurde Beckermann in einer Aussendung zitiert.
Source:: Kurier.at – Wirtschaft



