ORF-Mitarbeiterin: „Täter-Opfer-Umkehr“ durch Weißmann

Kultur

Nach Bekanntwerden von 3.820 Chatnachrichten zwischen dem ehemaligen ORF-General Roland Weißmann und einer ORF-Mitarbeiterin pochte die Seite Weißmanns darauf, dass sich das Licht auf die Causa nun gewendet hatte. Ein Anwalt Roland Weißmanns, Norbert Wess, sagte bei Puls 4 zuletzt, dass jene, die sich nun „objektiv“ ein Bild gemacht haben, „sagen: das ist kein Fall von sexueller Belästigung, kein Fall von Metoo“. Hier sei „keiner untergeordnet oder übergeordnet gewesen“. Der KURIER berichtete etwa hier:

Gegen diese Darstellung nun wehrt sich die betroffene Frau, gegen die inzwischen wegen versuchter Erpressung ermittelt wird und die vom ORF freigestellt wurde, in einem Statement, das ihre neue Anwältin, Alexia Stuefer, dem KURIER übermittelte. Die ORF-Mitarbeiterin „bestreitet entschieden, eine strafbare Handlung begangen zu haben“. In dem Schreiben heißt es, dass die Chatnachrichten keine Wende darstellten, sondern ihre Mandantin entlasten und „noch ausführlicher belegen, dass der Anzeiger (Generaldirektor des Österreichischen Rundfunks sic!) unsere Mandantin sexuell bedrängte“.

Diesen Vorwurf bestreitet Weißmann. Dass der ORF diesen Vorwurf in einer Aussendung transportierte, ist Teil eines jener Rechtsstreits, die Weißmann gegen den ORF führt. Für Weißmann und die ORF-Mitarbeiterin gilt in den jeweiligen Verfahren die Unschuldsvermutung.

Die Anwältin der Frau wiederum bekräftigt ihn: Indem Weißmann „wiederholt sexuelle Handlungen von ihr verlangte und die von der Mitarbeiterin gesetzten Grenzen überschritt, hat er den arbeitsrechtlichen Tatbestand der sexuellen Belästigung zu verantworten“, heißt es in dem Schreiben. Das belege etwa, dass der Ex-Generaldirektor „einer Mitarbeiterin – nota bene während der Dienstzeit – Bilder mit erigiertem Penis übersendet“ habe. Dies sei „unter jeder Kritik und stellt – angesichts der rechtlichen Konstellation – eine schwerwiegende Verletzung der Würde unserer Mandantin“ dar. „Dass allein dieses Verhalten den sofortigen Rücktritt rechtfertigt, ist eine offensichtliche, lediglich für den Anzeiger und dessen Umfeld nicht selbstverständliche, Folge gelebter Verantwortungsübernahme eigenen Fehlverhaltens“, so das Schreiben.

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Weißmanns Anwalt sagte in der Sendung, dass der Ex-ORF-Chef sich „nicht dafür rechtfertigen“ müsse, „dass er dieser Liebelei immer wieder nachgekommen ist, wenn diese Dame proaktiv – nachdem er monatelang den Kontakt abgebrochen hat – immer wieder insistiert hat“. Die Anwältin der ORF-Mitarbeiterin schreibt zu dieser Argumentationslinie: „Eine bildlichere Täter-Opfer-Umkehr ist kaum vorstellbar“.

Bezug nimmt das Schreiben auch auf das Vorgehen der Frau. Diese verlangte, dass Weißmann zurücktreten und Geld spenden soll, deswegen wird nun gegen sie und ihren ehemaligen Anwalt ermittelt. „Unsere Mandantin ist keine Juristin, weswegen sie Rechtsrat suchte und diesem – aktenkundig – vertraute“, heißt es nun. Dass sie zuerst nur einen Teil der Nachrichten bereitstellte, sei auf Anraten der damaligen Rechtsvertretung geschehen.

„Auch deren (im Gesetz gar nicht vorgesehene) interpretative kriminalpolizeiliche Würdigung und die noch zu hinterfragende Führung des Ermittlungsaktes bestätigen nur, dass die Einschreiterin eine Bestimmung zu oder Beteiligung an einer Straftat nicht zu verantworten hat“, wird betont.

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Source:: Kurier.at – Kultur

      

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