
„Hup Hup“-Szene aus ATV-Doku „Tutto Gas“: Klägerin erhält Schadenersatz
Eine junge Frau fühlte sich „massiv sexuell belästigt“. In der Lignano-Doku sei die Grapsch-Szene unverpixelt gezeigt worden. „Hup Hup“-Szene aus ATV-Doku „Tutto Gas“: Klägerin erhält Schadenersatz
Im Fall einer jungen Frau, die den österreichischen Privatsender ATV aufgrund einer unverpixelten Darstellung in „Tutto Gas! – Ausnahmezustand in Lignano“ geklagt hatte, ist laut einem Bericht des Falter ein erstinstanzliches Urteil gefallen. Die Frau hatte den Sender im Vorjahr auf Unterlassung und auf Schadenersatz geklagt, weil sie Anfang Juni 2022 auf Urlaub in Lignano von einem betrunkenen Mann an der Brust begrapscht worden sei. Nun bekam sie demnach vom Handelsgericht Wien 10.000 Euro Schadenersatz zugesprochen.
Auf KURIER-Anfrage erklärt ProSiebenSat.1Pro7, dass zu dem Fall bei dem Unternehmen noch kein Urteil eingegangen sei. Die Sendergruppe, zu der auch ATV gehört, erneuert lediglich ein älteres Statement zu der Causa: „Die Klägerin war – mit einer produktionsbedingten Ausnahme – in sämtlichen verfügbaren Versionen immer unkenntlich gemacht.“ Diese Veröffentlichungen seien fast drei Jahre lang „nicht bei uns beanstandet“ worden.
„Hup Hup“
Im Falter wird die Szene so geschildert: „Carina W. ist mit Freundinnen unterwegs. Auf der Promenade trifft sie auf ein Kamerateam. Da dreht sich ein junger Mann, der gerade interviewt wird, plötzlich um, greift Carine W. an die Brust und ruft ‚Hup Hup‘.“ Das Gericht habe dazu festgehalten, dass die junge Frau überrumpelt wurde. Danach sei die Szene im Juni 2022 auf ATV unverpixelt ausgestrahlt worden.
In der Klage, die der APA vorliegt, heißt es, dass die Klägerin in der Öffentlichkeit und vor laufender Kamera „massiv sexuell belästigt“ worden sei. Sie sei schockiert gewesen und habe nicht gewusst, wie sie reagieren sollte, zumal eine Kamera und helle Scheinwerfer auf sie gerichtet gewesen seien. „Das Kamerateam der Beklagten griff nicht ein“, heißt es. Zudem habe die Klägerin zu diesem Zeitpunkt noch nicht gewusst, dass es sich um eine Aufnahme für die Sendung „Ausnahmezustand in Lignano – Tutto Gas!“ handelte, die anschließend ausgestrahlt wurde, wobei die Szene des Übergriffs als „lustig“ dargestellt worden sei. Einer Veröffentlichung habe die Frau niemals zugestimmt.
Sie sah den Vorfall Wochen danach im Fernsehen. Freunde, ihre Chefin und auch Fremde hätten sie daraufhin angesprochen. Strafrechtlich sei das mutmaßliche Delikt bereits verjährt, den mutmaßlichen Täter habe er dennoch ausgeforscht, so der Anwalt der Frau, Michael Rami, vergangenes Jahr gegenüber der APA. Zivilrechtlich konnte aber noch gegen den Fernsehsender vorgegangen werden, beträgt die Frist hier doch drei Jahre. Der Streitwert wurde damals mít 35.000 Euro angegeben. Davon entfallen 25.000 Euro auf das Unterlassungsbegehren und 10.000 Euro auf den geforderten Schadenersatz.
Auch „Das Geschäft mit der Liebe“ in der Kritik
ATV stand vergangenes Jahr auch in einer anderen Causa in der Kritik. Auslöser waren Social-Media-Postings von Falter-Chefredakteur Florian Klenk, mit denen er Auszüge aus der 11. Staffel des Reality-TV-Formats „Das Geschäft mit der Liebe“ als „frauenverachtenden Müll“ und „Verharmlosung von Rape-Culture“ kritisierte. Auch Frauensprecherinnen mehrerer Parteien und Medienminister Andreas Babler (SPÖ) äußerten ihren Unmut über die Sendung. Daraufhin kündigte der Privatsender an, die Ausstrahlung weiterer Folgen auszusetzen. Auch wurden alle Episoden der 11. Staffel offline genommen.
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Source:: Kurier.at – Kultur



