Entscheidung: WKStA nicht für Ermittlungen gegen Thomas Schmid zuständig

Politik

ÖVP-Anwalt Werner Suppan hat Anfang April Thomas Schmid Namen von Ex-Kanzler Sebastian Kurz wegen Falschaussage angezeigt. Gegen den ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium und Ex-ÖBAG-Chef Schmid wird seitdem wegen seiner Aussage zur Postenbesetzung im Finanzamt Braunau-Ried-Schärding ermittelt.

Die Staatsanwaltschaft Linz leitete ein Ermittlungsverfahren ein, stieß das Verfahren kurz darauf aber an die WKStA ab. Dass die WKStA gegen ihren eigenen Kronzeugen ermitteln sollte, sorgte wiederum für Aufregung. Die WKStA sah die Zuständigkeit für das Verfahren aber ohnenhin nicht bei sich. Wo diese lag, sollte nun endgültig die „Hüterin des Rechts“, die Generalprokuratur, klären.

Und? Die Generalprokuratur hat am Dienstag bestimmt, dass für das Ermittlungsverfahren gegen „Thomas Schmid wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage vor dem LG Linz (Verfahren betreffend die Besetzung des Vorstandspostens des Finanzamtes Braunau-Ried-Schärding)“ doch die Staatsanwaltschaft Linz zuständig ist.

Kein Zusammenhang

Warum? Das Ermittlungsverfahren der WKStA zum „Faktum Postenbesetzung Finanzamt Braunau“ ist bereits beendet, seit Februar wurde die Causa am Linzer Landesgericht behandelt. Die WKStA sah deshalb keinen „engen sachlichen Zusammenhang“ zu ihrer Tätigkeit, woran auch die Kronzeugenregelung nichts ändere. Auf diese Argumentation bezieht sich auch die Generalprokuratur in ihrer Begründung. 

Ein „enger sachlicher Zusammenhang“ der vorgeworfenen Falschaussage bestünde zwar im Zusammenhang mit dem Verfahrenskomplex „Besetzung der Position des Vorstands des (vormaligen) Finanzamts Braunau Ried-Schärding“, heißt es. Aber: Zu diesem Verfahrensstrang sei bereits Anklage beim LG Linz erhoben und kein Ermittlungsverfahren der WKStA mehr anhängig.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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