Staatsanwälte: Für neue Aufgaben fehlt Personal

Politik

Das Doppelbudget für 2027 und 2028 steht in Grundzügen fest. Ab heute, Montag geht es in die Detailverhandlungen in den Ressorts. Im Justizressort von Ministerin Anna Sporrer (SPÖ) wünscht man sich naturgemäß „mehr Geld“ – gab es zuletzt doch in mehreren Bereichen die schmerzhafte Erkenntnis, dass die Ressourcen derzeit nicht ausreichen. Im Strafvollzug etwa schockierte der Vorfall um einen psychotischen Insassen, der bei der Überstellung in ein Spital zu Tode kam. Es fehlt nicht nur Wach-, sondern auch psychologisches Fachpersonal, um dem chronischen Überbelag in den Gefängnissen annähernd gerecht zu werden.

Den Staatsanwaltschaften machen unterdessen die neuen Regeln für die Handysicherstellung – vulgo Datenbeschlagnahme – zu schaffen, die seit 1. Jänner 2025 gelten. „Der Gesetzgeber hat ein hochkomplexes und personell – für Polizei und Staatsanwaltschaft – extrem aufwendiges Verfahren geschaffen, ohne die entsprechende Manpower mitzuliefern“, sagt Elena Haslinger, Präsidentin der Staatsanwältevereinigung, im KURIER-Gespräch.

In Richtung Justizressort sagt sie: „Wenn die Budgetverhandlungen keine neuen Planstellen ergeben, ist die Rücknahme oder massive Vereinfachung aus unserer Sicht die logische Konsequenz.“ Die gesetzlichen Anforderungen müssten auf ein Maß reduziert werden, das mit dem vorhandenen Personal bewältigbar ist.

Goldstandard

Der Gesetzgeber habe damals den „Goldstandard“ in puncto Datenschutz und Beschuldigtenrechte ersonnen – „aber man muss sich diesen Goldstandard auch leisten können und wollen“, betont Haslinger. Zur Verdeutlichung: In einem frühen Gesetzesentwurf aus dem Justizministerium wurden 30 Planstellen als Bedarf avisiert, um den zusätzlichen Arbeitsaufwand zu stemmen. Im Gesetzesentwurf, der dann über einen Initiativantrag ins Parlament kam, fehlte diese Kalkulation.

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Bei allen Regelungen, die in den vergangenen Jahren neu geschaffen wurden, kalkuliert Haslinger sogar mit einem Mehrbedarf von 60 bis 70 Stellen. Dazu zählt etwa der Kostenersatz, den Beschuldigte seit Anfang 2024 für ihre Verteidigung erhalten, wenn sie freigesprochen werden oder ihr Verfahren eingestellt wird. „Wir unterstützen die Richterschaft dabei, die teils utopischen Summen, die von den Verteidigern angeführt werden, einzuschätzen. Auch hier ist der Arbeitsaufwand völlig ausgeufert.“

Gewalt an Frauen

Ganz zu schweigen von geplanten Gesetzesvorhaben: Justizministerin Sporrer will gemäß „Nationalem Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen“, den sich die Regierung vorgenommen hat, im Sexualstrafrecht und auch in Hinblick auf digitale Gewalt nachschärfen. Erarbeitet wird etwa ein Verbot von Deepfakes, das für die Ermittler technisch eine Herausforderung darstellt. Auch hier geht Haslinger davon aus, dass die Kapazitätsgrenzen „sehr schnell erreicht“ sein werden.

Die Staatsanwaltschaften haben im Rahmen des Projekts „Aufgabenkritik“ im Herbst einige Sparmaßnahmen vorgeschlagen. Inwieweit das Ministerium diese aufgreift, wird sich ab Montag zeigen. R. Lindorfer

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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