
Im Grunde müsste Walter Rosenkranz (FPÖ) froh sein, wenn ihn die Polizei auf Gefahren hinweist. Als Nationalratspräsident ist der Freiheitliche protokollarisch nicht nur der zweitwichtigste Politiker in Österreich. Er ist auch Hausherr im Parlament, der Herzkammer der Demokratie. Und in dieser politischen „Flughöhe“ gibt es – leider – allerhand Gefahren. Von Morddrohungen bis zur Spionage, die Palette ist groß.
Bei Rosenkranz ist die Sache offenkundig etwas anders. Zumindest, wenn es um die kürzlich wieder ins Gespräch geratene rechtsextreme „Identitäre Bewegung“, kurz IB, geht. Hier scheint er die Einschätzungen der im Innenministerium angesiedelten Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst DSN wenig bis gar nicht zu teilen. Und das zeigt nun eine weitere parlamentarische Anfrage.
Nationalratsabgeordneter Lukas Hammer (Grüne) wollte von Rosenkranz wissen, ob sich dessen Haltung zu den rechtsextremen Identitären geändert hat – immerhin hat sich einiges getan, es gab Standard-Enthüllungen über rassistische und Frauen-Feindliche Umtriebe und auch die eher ungewöhnliche „Klarstellung“ des Innenministeriums im Juni.
Keine Auskunft von Rosenkranz
Zur Erinnerung: Nachdem Vertreter der FPÖ die Überzeugung vertreten haben, dass aktive oder ehemalige Identitäre im Parlament als Mitarbeiter von Abgeordneten arbeiten können, erklärten DSN und Innenministerium öffentlich das Gegenteil. Die Identitäre Bewegung sei „unverändert“ und „grundsätzlich“ ein „Sicherheitsrisiko“. Und das sei nicht nur dann der Fall, wenn deren Protagonisten mit Gewalt drohen oder beschattet werden müssen.
Hammer fragte Rosenkranz nach all dem, ob er bei seiner Meinung bleibt. Und anstatt den Aussagen der Verfassungsschützer zu folgen oder sich zu korrigieren, zog sich der zweite Mann im Staat auf eine formale Antwort zurück: „Meinungen und Einschätzungen sind nicht vom Fragerecht umfasst“. Soll heißen: Er, also Rosenkranz, muss Parlamentariern über seine Ansichten keine Auskunft geben. Ähnlich verschlossen gab sich der Nationalratspräsident bei einer anderen Frage, in der es um den Begriff der „Remigration“ geht. Ist das Wort nicht vielleicht doch rechtsextrem konnotiert? Rosenkranz wollte auch hier keine Antwort geben.
Bleibt die Frage, ob der zweithöchste Mann im Staat nach dem Bundespräsidenten dem Verfassungsschutz „grundsätzlich Bedeutung“ beimisst. Zumindest hier ringt sich Rosenkranz ein „Ja“ ab. Streng genommen handelt es sich um eine Frage der persönlichen Haltung, er hätte sie – in seiner eigenen Logik – also ebenfalls zurückweisen müssen.
Source:: Kurier.at – Politik



