Warum die Bundeswettbewerbsbehörde gegen Foodora ermittelt

Wirtschaft

Essenslieferdienste sind der Vergangenheit wegen der Arbeitsbedingungen für Fahrerinnen und Fahrer wiederholt in die Kritik geraten. Bei einer Untersuchung der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) waren die nur am Rande Thema. Eine Branchenuntersuchung brachte aber eine Reihe von fragwürdigen Praktiken ans Licht, die von Exklusivitätsvereinbarungen mit Restaurants über Bestpreisklauseln bis hin zu bedenklichen Vertragsklauseln und Strafgebühren für Gastronomiebetriebe reichen.

Gegen den Marktführer Foodora wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung eingeleitet, wie eine BWB-Sprecherin gegenüber dem KURIER bestätigt. Man arbeite vollumfänglich mit der Behörde zusammen und werde die Ergebnisse sorgfältig prüfen, teilte Foodora mit.

Exklusivitätsvereinbarungen

Die BWB stößt sich vor allem an Exklusivitätsvereinbarungen zwischen Foodora und großen Restaurants. Solche Vereinbarungen seien zwar aus kartellrechtlicher Sicht nicht zwingend unzulässig. Sie könnten aber problematisch werden, wenn marktbeherrschende Unternehmen damit den Marktzugang für die Konkurrenz erschweren oder den Wettbewerb erheblich beschränken, heißt es aus der Behörde.

Foodora, dessen Marktanteil in Österreich laut der BWB zwischen 50 und 60 Prozent liegt, soll auch rund um den Markteintritt des Anbieters Wolt im Mai 2023 über Rabattaktionen Gastronomiebetriebe in Wien verstärkt exklusiv an sich gebunden und so ohnehin hohe Markteintrittsbarrieren zusätzlich erhöht haben. Der Behörde vorliegende Daten zeigen jedenfalls, dass in dem Zeitraum die Anzahl und das Ausmaß solcher Aktionen stark angestiegen ist. 

Hohe Konzentration

Neben Foodora nimmt nur Lieferando mit Marktanteilen von 40 bis 50 Prozent österreichweit eine starke Position ein. Der Marktanteil von Wolt, das seit 2023 schrittweise auch in andere Städte expandierte, liegt unter fünf Prozent. 

  Baumarkt-Pleite: 116 Mitarbeiter verlieren wegen Schließung ihre Jobs

Für die Untersuchung wurden Daten der großen  Anbieter sowie 23 kleinerer Bestelldienste abgefragt und 2.500 auf den Plattformen gelistete Gastronomiebetriebe in Wien befragt.

Wichtiger Umsatzbringer

Für viele Restaurants sind die Essenszusteller ein wichtiger Umsatzbringer. Die in Wien befragten Betriebe gaben an, 25 bis 30 Prozent ihrer Umsätze aus Online-Bestellungen über die Plattformen zu erwirtschaften. Problematisch werde es, wenn sich die Marktmacht einzelner Anbieter so verfestige, dass das Gleichgewicht im Wettbewerb verloren gehe, sagte BWB-Chefin Natalie Harsdorf: „Steigende Abhängigkeiten der Restaurants können sich negativ auf Preise, Angebot und Arbeitsbedingungen der Zustellerinnen und Zusteller auswirken.“ 

Moniert werden von der BWB auch einseitige Vertragsänderungen in der Branche. Kritik gibt es auch an Strafzahlungen und Stornogebühren von bis zu 10 Euro für längere Zubereitungszeiten oder abgelehnte Bestellungen. Die BWB stößt sich auch an Bestpreisklauseln, die es Restaurants untersagen auf eigenen Online-Kanälen oder anderen Plattformen günstiger anzubieten. Zwar gebe es keine Hinweise auf erhebliche wettbewerbliche Auswirkungen, die wirtschaftliche Notwendigkeit sei jedoch zu hinterfragen. Unzufrieden sind viele Restaurantbetreiber auch mit der Kommunikation mit den Plattformen. Beklagt wird von rund einem Drittel die mangelnde Erreichbarkeit.

Hohe Strafen drohen

Stellt die BWB Wettbewerbsverstöße fest, drohen Foodora Geldbußen von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes. Weil dabei der weltweite Umsatz der Muttergesellschaft Delivery Hero herangezogen wird, könnten sich die Strafzahlungen auf bis zu 1,48 Mrd. Euro belaufen.

Kritik an Arbeitsbedingungen

Die Arbeiterkammer (AK) kritisierte die Arbeitsbedingungen in der Branche: „Der Wettbewerb werde auf dem Rücken der Boten ausgetragen“, sagte AK-Direktorin Silvia Hruška-Frank. Statt fixen Anstellungen gebe es nur freie Dienstverträge. 

  Männliche Attribute im Job: Werden sie belohnt?

Vida-Gewerkschafter Markus Petritsch  forderte die rasche Umsetzung der EU-Plattformarbeitsrichtlinie in nationales Recht. Petritsch: Dann müssten die Firmen beweisen, dass jemand …read more

Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

(Visited 1 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.