Bundesstaatsanwaltschaft: Wie die Neos eine „peinliche“ Reform verteidigen

Politik

Das Projekt Bundesstaatsanwaltschaft ist gestorben. Zumindest in jener Form, in der die Koalition es Ende Juni vorgelegt hat. Das steht seit Freitag fest,

als die Grüne Justizsprecherin Alma Zadić den Gesetzesentwurf als „verantwortungslos“ bezeichnete und forderte, dass dieser grundlegend überarbeitet werden müsse, bevor die Grünen überhaupt darüber nachdenken, ihre Stimmen für die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit zu liefern. Ihr persönlich, so die Ex-Justizministerin, wäre es „peinlich“, so etwas vorzulegen.

Ob Amtsinhaberin Anna Sporrer (SPÖ) auch so empfindet? „Es kann sich noch alles Mögliche tun“, sagte sie; die Begutachtung läuft bis Ende August. Sie wirkt durch die zähen Verhandlungen mit der ÖVP etwas desillusioniert: Bisher wollte sie immer eine „unabhängige Weisungsspitze“, jetzt spricht sie im APA-Interview von „höchstmöglicher Unabhängigkeit“.

Sporrer weiß, dass sie ihren eigenen Leuten nichts vormachen kann. In der Justiz bildet sich eine breite, geschlossene Front gegen den Entwurf – von Generalprokuratorin Margit Wachberger über OGH-Präsident Georg Kodek bis zur Standesvertretung ist die Kritik verheerend: Anstatt den Einfluss der Politik auf die Justiz zu beseitigen, werde das Einfallstor sogar noch vergrößert, heißt es da.

„Pauschale Kritik“?

Die Einzigen, die den Entwurf verteidigen und sogar dafür werben, sind die Neos. Erst hat sich Vizeklubchef Nikolaus Scherak im KURIER zu Wort gemeldet, vergangene Woche ritt dann Justizsprecherin Sophie Wotschke mit einem Gastkommentar im Falter aus. 

Sie wirft Heinz Mayer (Verfassungs- und Verwaltungsjurist und früherer Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Wien), der sich zuvor an derselben Stelle geäußert hat, „pauschale Kritik“ vor. 

Sie kontert mit Behauptungen, die so nicht im (von ihr mitverhandelten) Gesetzestext stehen – oder schlicht falsch sind.

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„Alle Gegenstände der Vollziehung“

Etwa, dass es „keine Kontrolle laufender Verfahren“ gebe, während im Gesetz aber steht, dass „auch anhängige Verfahren“ kontrolliert werden. „In Einzelfällen“ könne die Auskunft verweigert werden. 

Dass der Vorsitzende der Bundesstaatsanwaltschaft zwei Mal im Jahr in den Justizausschuss zitiert werden kann, verharmlost Wotschke als das Behandeln „aktueller rechtspolitischer Themen“. Im Entwurf steht, dass er zu „allen Gegenständen der Vollziehung befragt“ werden könne, dazu gehörte auch die Arbeit aller Staatsanwaltschaften.

Die Kritik an der Kommission, die die Bundesstaatsanwälte aussucht, wischt sie weg, ebenso wie jene am Auswahlmodus: Die Kommission könne auf ihrer Entscheidung „beharren“, schreibt Wotschke, während im Entwurf zu lesen ist, dass die Kommission neuerlich einen Vorschlag machen muss, wenn sich im Nationalrat keine Mehrheit findet. Standesvertreter befürchten ein Pingpong mit Kandidaten. 

Auf KURIER-Anfrage zu diesen Punkten äußerte sich Wotschke bis Sonntagabend nicht.

Status quo

Bleibt die Frage: Warum wollen die Neos, die sich immer für Transparenz und den Rechtsstaat eingesetzt haben, etwas durchbringen, vor dem bis dato alles, das in der Justiz Rang und Namen hat, eindringlich warnt?

Wotschke schreibt im Falter, dass es für eine Bundesstaatsanwaltschaft, die völlig vom Parlament entkoppelt wäre, keine Mehrheit gebe. Sonst bliebe nur der „Status quo“ – also dass weiter eine Justizministerin an der Spitze der Staatsanwaltschaften steht. Nicht wenigen Justizvertretern wäre das deutlich lieber als der jetzige Entwurf.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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