Warum Rapid ohne Minuspunkte startet, aber bis 2025 ein Strafpunkt droht

Sport

Wie das Schiedsgericht zu seinem Urteil kam, den Strafsenat überstimmte und warum Rapid bis Herbst 2025 trotzdem noch ein Punkt Abzug droht.

Das Ständig Neutrale Schiedsgericht hat entschieden. Die oberste Instanz kassierte das Urteil des Strafsenats, die beiden Minuspunkte für Rapid werden gestrichen. Ein Zähler Abzug auf Bewährung bleibt allerdings. Bis in den Herbst 2025 droht diese Sanktion.

Was steckt dahinter?

Der KURIER hat sich in der Welt der Juristen umgehört:

Warum wurden Rapid die Minuspunkte erlassen?

Das Schiedsgericht verhandelte zwei grundsätzliche juristische Fragen zum erstmaligen Punkteabzug wegen Fan-Vergehen.

1.) Ist es zulässig, einen Klub sportlich (also mit Minuspunkten) zu bestrafen für ein Vergehen, das sich nicht auf den sportlichen Wettbewerb ausgewirkt hat?

Zur Erinnerung: Die Fans waren erst lange nach dem Schlusspfiff beim 3:0 gegen die Austria auf dem Rasen, samt Pyrotechnik-Vergehen. Als Gegensatz steht etwa die Wettbewerbsverzerrung durch einen finanziell nicht gedeckten Aufwand, der im Konkurs endet und mit Zwangsabstieg bestraft wird.

2.) Ist ein Verein verschuldensunabhängig mit Punkteabzug zu bestrafen?

Also: Wie stark muss ein Verein für Vergehen von Besuchern büßen? Die insgesamt 190.000 Euro Strafe, die Rapid für alle drei „schwerwiegenden Vorfälle“ seit März 2023 bezahlt hat, standen außer Streit und wurden von Rapid auch nicht eingeklagt.

APA/EXPA/THOMAS HAUMER

In zumindest einer dieser Grundsatzfragen entschieden die Juristen, dass ein Punkteabzug keine passende Sanktion darstellt. Details werden später in der Langfassung der Urteilsbegründung nachzulesen sein.

Sind Punkteabzüge für Vereine nach Fan-Vergehen international üblich?

Nein, sie sind die Ausnahme und juristisch umstritten. Mannheim etwa klagte am Landgericht Frankfurt 2018 gegen drei Punkte Abzug durch den DFB und bekam in erster Instanz recht. Danach kam es zu einem Vergleich.

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Wie wirkte sich die beschlossene Abschaffung von Punktabzügen für Fan-Vergehen im Strafenkatalog ab der neuen Saison aus?

Formal kaum. Wäre das Schiedsgericht zur Erkenntnis gekommen, dass die Strafe unzulässig ist, weil sie in Zukunft nicht mehr verhängt werden darf, wäre das Urteil schnell gefallen. Es wurde allerdings drei Stunden lang verhandelt.

Aber „im Hinterkopf“ der Juristen könnte das Umschwenken der Klubs doch Rapid geholfen haben.

Warum bleibt Rapid als Strafe ein Minuspunkt auf Bewährung?

Weil diese Bestrafung nach der Reduktion von minus drei auf eins im Dezember 2023 von Rapid akzeptiert und damit rechtskräftig wurde. Bis spätestens Herbst 2025 könnte ein weiteres schwerwiegendes Fan-Vergehen also doch noch zu einem Minuspunkt führen – auch wenn diese Bestrafung eigentlich abgeschafft wurde.

Gültig wäre der Minuspunkt dann in der Saison 2025/’26.

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Source:: Kurier.at – Sport

      

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