Immobilien vererben: So werden Wohnung und Haus richtig weitergegeben

Wirtschaft

Erben ist für viele ein Thema, mit dem man sich nicht gerne auseinandersetzt. Bei Immobilien gibt es eine neue Brisanz: Durch die Wertsteigerungen sind auch die Hinterlassenschaften im Wert gestiegen. Aufteilung bzw. Auszahlung wird damit schwieriger. 

Notar Ulrich Voit hat Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wer erbt die Immobilie mit der gesetzlichen Erbfolge und wenn es kein Testament gibt?

Wenn es kein Testament gibt, kommt es zur gesetzlichen Erbfolge. In der ersten Linie erben die Nachkommen des Erblassers. Neben einer Ehegattin bzw. einem eingetragenen Partner, erben Nachkommen 2/3 des Nachlasses, 1/3 erben die Ehegattin bzw. ein eingetragener Partner. Sofern keine Nachkommen und keine Ehegattin bzw. eingetragener Partner vorhanden sind, erben in zweiter Linie die Eltern des Erblassers zu gleichen Teilen. Sind auch die Eltern vorverstorben, aber eine Ehegattin bzw. eingetragener Partner vorhanden, so wären das Alleinerben. Sollten weder Nachkommen, noch Eltern, noch Ehegatte oder eingetragener Partner vorhanden sein, erben die Nachkommen der Großeltern des Erblassers nach Stämmen. Immobilien erben die gesetzlichen Erben grundsätzlich gemeinsam im Ausmaß ihrer Quote, wobei für Wohnungseigentum spezielle Regeln gelten.

Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil?

Pflichtteilsberechtigt sind Nachkommen und der Ehegatte bzw. eingetragene Partner. Diesen Personen gebührt ein Anteil am Nachlass eines Verstorbenen. Die Pflichtteilsquote ist die Hälfte der Erbquote (das ist der vom Gesetz vorgesehene Erbanteil).

Wie ist die Erbaufteilung einer Immobilie, wenn: a) Es einen Ehegatten/Ehegattin gibt? b) Es keinen Gatten aber ein oder mehrere Kinder gibt? c) Es einen Ehegatten und ein Kind gibt? d) Es einen Ehegatten und zwei oder mehrere Kinder gibt?

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Zunächst ist zu unterscheiden: Handelt es sich um eine Liegenschaft oder ein Wohnungseigentumsobjekt. Bei einer Liegenschaft ist – mangels anderweitiger Vereinbarung der Erben – die Erbquote der Anteil an der Liegenschaft. Bei einer Eigentumswohnung wächst der Anteil daran dem Wohnungseigentumspartner zu. Wenn es keinen Wohnungseigentumspartner gibt, müssen sich die Erben auf höchstens zwei Miterben einigen, welche die Wohnung übernehmen oder diese vor Einantwortung aus der Verlassenschaft veräußern.

Was ist der Unterschied bei Erbfällen mit Testament und ohne Testament?

Wurde ein formgerechtes Testament errichtet, kommt es nicht zur gesetzlichen Erbfolge. Manchmal wird mit einem Testament ein oder mehrere Erben eingesetzt und gleichzeitig auch Vermächtnisse an bestimmte Personen ausgesetzt. Das bedeutet, es können auch (einzelne) Nachlassgegenstände für Vermächtnisnehmer ausgesetzt werden.

Kann man eine Immobilie explizit an eine Person vererben?

Eine Immobilie kann an eine bestimmte Person „vererbt“ werden, etwa durch ein Vermächtnis. Das übrige Vermögen kann auf die weiteren Erben verteilt werden. Beispiel: Die Erblasserin hatte drei Kinder und eine Eigentumswohnung und Barvermögen. Sie setzte ihre drei Kinder zu Erben ein, ordnete aber an, dass ein Kind die Eigentumswohnung und die beiden weiteren Kinder die übrigen Nachlasswerte zu gleichen Teilen erhalten sollten.

Ein Kind soll laut Testament eine Immobilie erben, es gibt aber weitere Pflichtteilsberechtige, denen nichts zugesprochen wird: Was, wenn man den Pflichtteil nicht auszahlen kann?

In diesem Fall erhält das eine Kind die Immobilie und es gibt kein übriges, den Pflichtteil abdeckendes Vermögen, sodass die Pflichtteilsberechtigten einen Pflichtteilsanspruch haben. Die Pflichtteilsquote beträgt bei drei Kindern jeweils 1/6. Jenes Kind muss – vereinfacht gesagt – ein Drittel des Verkehrswertes der Liegenschaft an …read more

Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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