Oberstes Gericht bestätigt Benko-Schuldspruch

Wirtschaft

Am Donnerstag hat sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit dem ersten Urteil gegen René Benko wegen betrügerischer Krida befasst. Der Signa-Gründer war im Oktober 2025 erstinstanzlich teilschuldig gesprochen und zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. 

Benko soll seiner Mutter im Herbst 2023 300.000 Euro geschenkt und so seinen Gläubigern vorenthalten haben. Und das zu einem Zeitpunkt, als seine persönliche Insolvenz bereits absehbar gewesen sei. 

Benkos Verteidigung hat diesen Schuldspruch und das Strafausmaß angefochten – und ist damit gescheitert. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Donnerstag den Schuldspruch des ersten Urteils bestätigt. 

Mietvorauszahlung

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wiederum ging gegen den Freispruch in einem zweiten Anklagepunkt vor, bei dem es um eine Mietvorauszahlung von 360.000 Euro für eine Villa im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg ging. 

In diesem zweiten Punkt wurde der Signa-Gründer vom Gericht freigesprochen. Vereinfacht gesagt lautete das Argument, dass es für die Zahlung sehr wohl eine Gegenleistung gegeben habe. Hier hob der OGH den Freispruch heute auf, es muss nun neu verhandelt werden.

Benko, der in Innsbruck in Untersuchungshaft sitzt, ist am Donnerstag nicht zur Verhandlung nach Wien gekommen, musste er aber nach dem Gesetz auch nicht.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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