
Die Insolvenz der Laura Privatstiftung offenbart ein Missverhältnis gigantischen Ausmaßes: Während 32 Gläubiger Forderungen in Höhe von 1,7 Milliarden Euro angemeldet haben, erkannte Insolvenzverwalter Stefan Geiler bei der heutigen Prüfungstagsatzung am Landesgericht Innsbruck lediglich 32,7 Millionen Euro an. Der Löwenanteil von 1,67 Milliarden Euro bleibt vorerst bestritten.
Im Zentrum der Auseinandersetzung stehen Ansprüche der Mubadala-Gruppe und eines Investors aus Luxemburg. Während zu den Forderungen der Mubadala-Gruppe bereits rechtskräftige Schiedssprüche aus der Schweiz vorliegen, läuft beim Luxemburger Investor ein entsprechendes Verfahren noch. Der KSV1870 hält es für möglich, dass die Insolvenzverwaltung im Laufe des Verfahrens „namhafte Beträge“ dieser Investoren als berechtigt anerkennen wird.
Schiedssprüche als Insolvenzauslöser
Die Vorgeschichte der Insolvenz ist eng mit diesen Schiedssprüchen verknüpft. Wie die Laura Privatstiftung im Insolvenzeröffnungsantrag darlegte, traten Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit ein, als die Stiftungsvorstände entschieden, die Schiedssprüche im Zusammenhang mit der Mubadala-Gruppe in der Schweiz nicht weiter anzufechten. Diese Entscheidung besiegelte das Schicksal der Stiftung und machte den Gang vor das Insolvenzgericht unvermeidlich.
Die rechtskräftigen Schweizer Schiedssprüche verleihen den Forderungen der Mubadala-Gruppe erhebliches Gewicht. Beobachter gehen davon aus, dass die Insolvenzverwaltung kaum umhinkommen wird, zumindest Teile dieser Ansprüche anzuerkennen. Dies würde die Quote für andere Gläubiger zusätzlich belasten.
Kein klassischer Geschäftsbetrieb
Die Laura Privatstiftung führt keinen operativen Geschäftsbetrieb. Stattdessen hält sie ein verzweigtes Netz an Beteiligungen an Immobiliengesellschaften im In- und Ausland. Das Portfolio reicht von Zinshäusern in Innsbruck über ein Chalet in Lech und die Villa N in Igls bis zu Objekten in Berlin, Chemnitz, Leipzig und am Gardasee. Auch das Stüblergut-Salla in der Steiermark, ein Forstgut in Tarrenz sowie eine Liegenschaft in Seefeld gehören zum weitverzweigten Immobilienimperium.
„Klassische Ansprüche von Lieferanten und Dienstleistern gibt es in diesem Verfahren nur wenige“, erklärt Klaus Schaller, Regionalleiter West des KSV1870. Stattdessen dominieren gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen aus der SIGNA-Sphäre das Gläubigerverzeichnis – eine Struktur, die angesichts der Vorgeschichte wenig überrascht. Die Laura Privatstiftung fungierte offenbar primär als Holdingstruktur innerhalb des Benko-Imperiums.
Komplexe Unternehmensstruktur als Herausforderung
Insolvenzverwalter Geiler berichtete in der Verhandlung ausführlich von den Schwierigkeiten, sich einen Überblick über die „sehr komplexe Unternehmensstruktur“ zu verschaffen. Die hohe Anzahl mittelbarer und unmittelbarer Beteiligungen im In- und Ausland erfordert akribische Detailarbeit. Jede Gesellschaft muss einzeln analysiert, jedes Asset bewertet werden – ein Mammutprojekt, das Monate in Anspruch nehmen dürfte.
Erschwerend kommt hinzu, dass viele dieser Gesellschaften grenzüberschreitend organisiert sind und unterschiedlichen Rechtssystemen unterliegen. Die Koordination zwischen österreichischem Insolvenzrecht und den jeweiligen ausländischen Jurisdiktionen stellt eine zusätzliche Hürde dar.
Zeitdruck bei Schlüsselprojekten
Besonders brisant: Mehrere Projekte in Tochtergesellschaften sind zeitkritisch. Als Beispiel nannte Insolvenzverwalter Geiler das „Schokoladenhaus“ in Berlin, wo der Umbau eines ehemaligen Hotels in Büroflächen noch nicht abgeschlossen ist. Hoher Kapitalbedarf trifft auf laufende Verhandlungen mit der finanzierenden Bank. Ziel sei es, die Bauarbeiten in Abstimmung mit der Pfandgläubigerin zu finalisieren und einen strukturierten Verkauf zu realisieren.
Das Berliner Projekt steht exemplarisch für das Dilemma der Insolvenzverwaltung: Wird die Finanzierung abgebrochen, droht ein halbfertiges Objekt mit massivem Wertverlust. Werden hingegen weitere Mittel investiert, besteht das Risiko, gutes Geld schlechtem hinterherzuwerfen. Die Entscheidungen müssen zudem in enger Abstimmung mit den Pfandgläubigern getroffen werden, die eigene Interessen verfolgen.
Start-up-Investments auf dem Prüfstand
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Source:: Kurier.at – Wirtschaft



