Streit um Lohntransparenz: „Das wollen halt viele nicht“

Wirtschaft

Arbeitnehmervertreterinnen drängen auf eine fristgerechte, nationale Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie. Die Frist dafür endet wie berichtet am 7. Juni, doch von einer Einigung ist man auf Sozialpartnerebene noch weit entfernt. Ziel ist es, Lohndiskriminierung zu verhindern und die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern zu schließen. 

Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl wirft den Wirtschaftsvertretern eine Blockadehaltung vor und hofft nun auf Unterstützung von WKO-Präsidentin Martha Schultz. Einige Punkte seien bereits abgesprochen und „die Hoffnung stirbt zuletzt“, sagte Anderl bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der EU-Abgeordneten Evelyne Regner (SPÖ) am Montag.

22 EU-Länder säumig

Österreich ist nicht das einzige Land, das die EU-Richtlinie noch nicht umgesetzt hat. Erst fünf der 27 EU-Mitgliedsstaaten haben bisher entsprechende nationale Gesetze beschlossen, allerdings hat die Mehrheit zumindest mit der Umsetzung begonnen. Nur in sechs Staaten – darunter Österreich – wurden noch keine Schritte nach Brüssel gemeldet. 

Die Richtlinie sei beschlossenes Recht, „diese einfach nicht umzusetzen, weil es einem nicht passt, sei ein „No Go“, betonte Regner. Die Richtlinie sei handwerklich und inhaltlich gut und werde die Lebenssituation von Millionen Frauen verbessern. 

Lohntransparenz sei der wichtigste Hebel für den Abbau des nach wie vor bestehenden geschlechtsspezifischen Lohngefälles. Wenn ein Arbeitgeber einen männlichen Kollegen mehr zahlen möchte, sei es weiterhin möglich, so Regner, „aber es muss halt erklärt werden warum. Das wollen halt viele nicht.“

Was die Lohntransparenzrichtlinie regelt

Die EU-Lohntransparenzrichtlinie verpflichtet Arbeitgeber zu mehr Offenheit bei Gehältern, um Lohndiskriminierung zwischen Frauen und Männern zu verhindern. Bewerber müssen bereits vor der Einstellung Informationen über das Gehalt oder die Gehaltsspanne erhalten, und Beschäftigte bekommen ein Recht auf Auskunft über vergleichbare Bezahlung im Unternehmen. Ab 100 Mitarbeiter müssen Betriebe dazu Einkommensberichte erstellen.

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 Wird darin ein Lohngefälle von mehr als fünf Prozent festgestellt, das nicht durch objektive und geschlechtsneutrale Kriterien gerechtfertigt werden kann, müssen Unternehmen Maßnahmen treffen. Wie sanktioniert wird, obliegt dem nationalen Gesetzgeber. Die AK schlägt vor, dass Firmen, die keine Einkommensberichte erstellen, von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden sollen. 

Betriebe haben Erklärungsbedarf

Regner wirft dem Wirtschaftsflügel vor, die Richtlinie generell nicht umsetzen zu wollen, weil ihnen der Inhalt nicht passt. Das Bürokratie-Argument lässt sie nicht gelten: „Es geht nur um ein Tool in der Lohnverrechnung, die Einrichtung kostet nicht mehr als 50 bis 100 Euro“, argumentiert Regner. Dass damit eine „unangenehme Stimmung in der Belegschaft ausgelöst werde, wie ein Unternehmer meinte, sei nicht verwunderlich. „Da haben die Betriebe einen Erklärungsbedarf, aber ohne Transparenz können die Gehälter halt nicht verglichen werden.“

Wirtschaftskammer klagt über unnötige Hürden

Die Wirtschaftskammer wiederum pocht auf eine Lösung „die den Zielen der Gleichbehandlung dient, ohne unnötige Hürden für die Wirtschaft zu schaffen.“ Schon jetzt würden die Kollektivverträge die Entgelte bereits regeln und klare, nachvollziehbare Strukturen schaffen. 

Nivellierung nach unten befürchtet

Den Betrieben dürften keine Belastungen ohne einen greifbaren Mehrwert, wie eine Erreichung des angestrebten Ziele der Gleichstellung, aufgebürdet werden. Die WKO rechnet durch die Vereinheitlichung der Gehaltsstrukturen auch mit einer Angleichung nach unten. Eine Erwartung, die Anderl nicht teilt. „Das ist eine Ausrede, niemand wird nach unten nivelliert. Das würden sich Männer nicht gefallen lassen“. 

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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