Pickerl-Intervalle: Kritik an Kosten für 2 Mio. Fahrzeughalter

Wirtschaft

Ende Mai läuft die Begutachtungsfrist für die Intervalländerung der §57a-Überprüfung vulgo „Pickerl“ für Kraftfahrzeuge aus. Die Regierung will mit der Neuerung für Entbürokratisierung und finanzielle Entlastung der Kfz-Halter sorgen. Laut ÖAMTC ist das grundsätzlich begrüßenswerte Vorhaben aber „nicht zu Ende gedacht“: Wirklich entlasten würde nur die gleichzeitige Einführung des ebenfalls angekündigten „digitalen Pickerls“. Andernfalls drohten hohe Verwaltungskosten.

„Weil er auch in laufende Gutachtensperioden eingreift, bewirkt der Gesetzesvorschlag, dass zwei Millionen Fahrzeughalterinnen und -halter extra eine Begutachtungsstelle aufsuchen müssen, um sich eine Plakette abzuholen und einen neuen Fälligkeitstermin in der zentralen Prüfdatenbank eintragen zu lassen“, sagte Bernhard Wiesinger, Leiter der Interessenvertretung des Öamtc, am Freitag. Das sei nicht nur mühsam, sondern würde auch Verwaltungskosten in Höhe von etwa 23 Millionen Euro verursachen.

„Dieser Mehraufwand müsste nicht sein, wenn man mit neuen Intervallen gleichzeitig auch das angekündigte ‚digitale Pickerl‘ einführen würde. Das wäre echte Entlastung – auch wenn die Umsetzungsphase dann etwas länger dauern würde“, so Wiesinger.

Vom 3-2-1- zum 4-2-2-2-1-System

Noch vor der Sommerpause soll im Nationalrat die Änderung vom 3-2-1- auf ein 4-2-2-2-1-System beschlossen werden. Bisher mussten Fahrzeuge drei Jahre nach der Erstzulassung erstmals kontrolliert werden, danach nochmals nach zwei Jahren und anschließend jährlich (3-2-1-Regelung). In Zukunft soll die erste Begutachtung nach vier Jahren erfolgen, danach zunächst alle zwei Jahre und ab dem zehnten Jahr jährlich (4-2-2-2-1-Regelung). Minimalstandard in der EU ist eine erste Kontrolle nach vier Jahren, danach alle zwei Jahre.

Der Öamtc wies auch auf regionale Unterschiede hin: Laut in der „Pickerldatenbank“ erfassten Zahlen treten in alpinen Regionen häufiger schwere Mängel auf. Der Unterschied sei umso deutlicher, je älter das Fahrzeug ist. ÖAMTC-Daten weisen große Unterschiede bei den beanstandeten Mängeln an korrosionsanfälligen Bauteilen wie Bremsen, Auspuff und Achsen aus.

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So werde bei der §57a-Überprüfung im Flachland nach fünf Jahren bei rund 25 Prozent der Pkw mindestens ein schwerer Mangel festgestellt. Im größten alpinen Bezirk Liezen trifft das laut ÖAMTC auf rund 38 Prozent der Autos zu. Nach zehn Jahren verschiebe sich das Ungleichgewicht auf 35 Prozent im Flachland zu 56 Prozent im Bezirk Liezen.

Mehr Winter, mehr Streusalz in Alpinregionen

Der Grund für die höhere Anzahl an §57a-Mängeln im alpinen Raum liegt laut dem Club an strengeren Wintern und der verstärkten Nutzung von Streusalz. „Längere Prüfintervalle werden dazu führen, dass in Zukunft solche Schäden später erkannt werden, was wiederum die Reparaturkosten massiv erhöhen kann“, meinte Wiesinger. Eine finanzielle Entlastung für Fahrzeughalterinnen und -halter in den Alpingebieten sei daher „vielfach nicht zu erwarten“. Sollen „alle profitieren, sollte man über ein Zwei-Jahres-Prüfintervall etwa ab einem Fahrzeugalter von sieben Jahren noch einmal nachdenken“.

Auch Sicherheitsbedenken gibt es offenbar: „Obwohl es in Österreich keine verlässlichen Untersuchungen gibt, wird behauptet, die Reform habe keine Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit“, kritisierte Wiesinger. Der Gesetzgeber müsse valide Daten erheben, „um notfalls rasch gegensteuern zu können“.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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