Rentenreform: In Deutschland wird es nun ernst

Politik

Offiziell wird die deutsche Bundesregierung das gut 70-Seiten-Konvolut der Rentenkommission, an dem 13 Experten fünf Monate lang getüftelt haben, am Dienstag erhalten. Doch was davor bereits durchgesickert ist, lässt die Wogen in der Bundesrepublik bei diesem heißen Thema hochgehen. Allerdings finden die rund 30 beschriebenen Maßnahmen, die das Rentensystem nachhaltig absichern sollen, auch Zuspruch.

Und das sind wichtigsten Reformvorschläge:

Verpflichtende Kapitalrente

Zusätzlich zum Umlageverfahren (die aktuell Erwerbstätigen finanzieren die Renten der Senioren) soll eine verpflichtende Kapitalrente eingeführt werden. Ähnlich wie in Schweden sollen zwei Prozentpunkte (in Relation zum jetzigen System) am Kapitalmarkt angelegt werden und kräftige Renditen abwerfen – in Schweden sind es im Schnitt elf Prozent pro Jahr, die Fachleute der Rentenkommission kalkulieren konservativ mit 3,5 bis 5 Prozent jährlich. Das zusätzliche Geld soll jeweils zur Hälfte von  Arbeitgebern und Arbeitnehmern beigesteuert werden. Kritiker wenden ein, dass die Rente künftig von Aktienkursen abhängig sein würden. Bereits jetzt gibt es die so genannte Riesterrente – ebenfalls eine Kapitalrente, aber freiwillig.

Höheres Rentenantrittsalter

Der gesetzlich verordnete Beginn des Ruhestandes erst mit 70 Jahren – wie es Dänemark langfristig beschlossen hat – ist vorerst vom Tisch. Allerdings soll das Renteneintrittsalter an die statistische Lebenserwartung gekoppelt werden. Nach heutigem Stand würde der Beginn der Rente bis 2041 auf 67,5 Jahre steigen (aktuell gilt: 67 Jahre ab 2031), erst im Jahr 2090 müsste man nach dem neuen Modell vermutlich bis 70 Jahre arbeiten. Philipp Türmer, Chef der linken Jusos, dazu: „Die Koppelung des Rentenantrittsalters an die allgemeine Lebenserwartung ist sozial ungerecht und geht zu Lasten derjenigen, die gerade in ein Leben voller Arbeit starten.“ 

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Der Sachverständigenrat, Deutschlands wichtigstes Beratergremium für Wirtschaftspolitik, lobt hingegen die Maßnahmen generell, speziell aber auch die Koppelung des Rentenantrittsalters an die Lebenserwartung.

Ende der Frührente mit 63

Was hierzulande als „Hacklerregelung“ bekannt war, aber abgeschafft wurde, gibt es in Deutschland noch: Wer mindestens 45 Beitragsjahre vorweisen kann, kann ab dem 63. Lebensjahr abschlagsfrei in den Ruhestand treten, wer mindestens 35 Beitragsjahre auf dem Buckel hat, kann mit Abschlägen (0,3 Prozent pro Monat) ab dieser Altersgrenze in  Rente gehen. Das soll nun mehr oder weniger ersatzlos gestrichen werden, da diese Maßnahme nicht zielgenau war: Wie in Österreich früher wird sie vorwiegend von Erwerbstätigen mit höherem Einkommen und geringer körperlicher Belastung in Anspruch genommen. 

Klar definierte Ausnahmen samt Gesundheitschecks soll es nur für Menschen  mit hoher physischer Belastung geben – Stichwort Dachdecker oder Maurer. IG-Metall-Chefin Christiane Benner zeigte sich entrüstet ob des geplanten Aus eines vorzeitigen, abschlagsfreien  Ruhestandes nach 45 Jahren:  „Die Vorschläge blenden die Arbeits- und Lebenssituationen vieler Beschäftigter in unseren Betrieben aus.“  

Selbstständige, Beamte

Die Trennung zwischen „normalen“ Rentnern und Selbstständigen sowie Beamten soll am Ende des Tages fallen. Zunächst sollen auch Selbstständige in das Pflichtversicherungssystem eingebunden werden (bisher ist das freiwillig). Hintergrund: Viele Selbstständige befinden sich in prekären Verhältnissen und sind später von Altersarmut bedroht, tatsächlich sind viele Menschen dieser Gruppe im Ruhestand auf Grundsicherung angewiesen. Staatsbeamte sollen nicht unmittelbar in die allgemeine Rentenversicherung aufgenommen werden, der Bundesregierung wird aber nahegelegt, Schritte in diese Richtung zu unternehmen. 

Zudem soll die Verbeamtung drastisch auf wenige hoheitliche Bereiche, wie etwa Polizisten, eingeschränkt …read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

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