Frankreich will aktive Sterbehilfe ermöglichen

Politik

Zwei spektakuläre Fälle haben in Frankreich die Debatte über die Sterbehilfe in den letzten Jahren geprägt und den Weg zur jetzigen gesetzlichen Neuregelung geebnet. 

Zum einen Vincent Lambert, der 2009 nach einem Verkehrsunfall ins Wachkoma fiel. Seine Ehefrau trat für das Abstellen der lebenserhaltenden Maßnahmen ein, seine Eltern aber klagten bis zum Höchstgericht dagegen. Der Fall endete 2019 mit Lamberts Tod im Alter von 42 Jahren – und löste eine landesweite Debatte über den Umgang mit schwerstkranken Patienten aus. 

Zum anderen der Fall von Alain Cocq aus Dijon, der 30 Jahre an einer unheilbaren und sehr schmerzhaften Arterienerkrankung litt. Er bat 2020 öffentlich Präsident Macron, ihm aktive Sterbehilfe zu ermöglichen. Nach der Absage aus dem Élysée-Palast auf Basis der damaligen Rechtslage trat Cocq zwei Mal in Hungerstreik und zog für sein Recht auf ein würdiges Sterben bis vor den Europäischen Gerichtshof. Schließlich entschied sich Cocq für einen assistierten Suizid in der Schweiz, wo er im Alter von 58 Jahren 2021 verstarb.

In Österreich hat der öffentlich angekündigte, assistierte Suizid des Publizisten Niki Glattauers im Herbst des Vorjahres hohe Wellen geschlagen.

Nun soll auch in Frankreich das  „Recht auf Hilfe zum Sterben“ eingeführt werden. Im Wesentlichen versteht man darunter den „assistierten Suizid“. In bestimmten Fällen soll auch die aktive Sterbehilfe erlaubt werden. 

Demnach sollen volljährige Patienten, die an einer nicht heilbaren Krankheit im Endstadium leiden und bei Bewusstsein sind, um „Hilfe zum Sterben“ bitten können.

Dem Gesetztestext zufolge, über den die Nationalversammlung am Mittwoch final abstimmte, kann ein Arzt das tödliche Mittel erst nach einer Beratung mit anderen Ärzten verschreiben. Der Patient soll das Mittel in der Regel selbst einnehmen, kann sich aber von einem Arzt oder einem Pfleger helfen lassen, wenn er körperlich nicht dazu in der Lage ist. Konkret handelt es sich in den meisten Fällen um Hilfe beim Suizid. Das Wort kommt in dem Text allerdings nicht vor.

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Der wesentliche Unterschied liegt darin, wer die tödliche Handlung ausführt. Beim assistierten Suizid nimmt der Patient das tödliche Medikament selbst ein. Bei der aktiven Sterbehilfe verabreicht eine andere Person (z. B. ein Arzt) das tödliche Mittel aktiv von außen.

Der assistierte Suizid ist unter gewissen Voraussetzungen auch in Ländern wie Österreich, Deutschland oder in der Schweiz zulässig. 

In einigen EU-Ländern wie in den Niederlanden, Belgien oder Spanien ist auch die sogenannte aktive Sterbehilfe erlaubt. Diese Form der Sterbehilfe heißt auch „Tötung auf Verlangen“. 

Bisher war aktive Sterbehilfe in Frankreich verboten. In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden die gesetzlichen Regelungen jedoch mehrfach gelockert. Seit 2005 dürfen Ärzte auf Wunsch des Patienten oder bei aussichtsloser Behandlung lebensverlängernde Maßnahmen beenden oder unterlassen. Seit 2016 haben unheilbar Kranke im Endstadium das Recht darauf, stark schmerzlindernde Medikamente verabreicht zu bekommen, welche das Sterben beschleunigen können.

Für Präsident Macron ist die Neuregelung der Sterbehilfe eines seiner großen gesellschaftspolitischen Projekte, in seiner im nächsten Frühjahr endenden zweiten Amtszeit. Um das Vorhaben voran zu treiben, rief er einen Bürgerkonvent ein, der sich 2022 mehrheitlich dafür ausgesprochen hat, den Weg zu aktiver Sterbehilfe zu ebnen. Insbesondere die katholische Kirche spricht sich seit jeher gegen eine Liberalisierung der Sterbehilfe aus. Auch …read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

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