
Für den früheren ORF-Generaldirektor Roland Weißmann geht es um die Existenz, für den Öffentlich-Rechtlichen möglicherweise um die eine oder andere Million. Am Dienstag startet am Arbeits- und Sozialgericht Wien der erste Prozess, den Weißmann gegen seinen langjährigen Arbeitgeber angestrengt hat.
Es ist das erste von in Summe drei arbeitsgerichtlichen Verfahren. Es ist damit zu rechnen, dass in deren Verlauf die gesamte Causa Weißmann aufgearbeitet und jede Menge ORF-Prominenz – von der Geschäftsführung bis zum Stiftungsratsvorsitz – aussagen wird müssen.
Darum geht es
Weißmann bekämpft im ersten Verfahren die Kündigung durch seine Nachfolgerin Ingrid Thurnher nach 32 Jahren im ORF. Zu diesem Zeitpunkt war der 58-Jährige nach seinem Rücktritt „aus wichtigem Grund“ nicht mehr im Amt, aber wieder normaler ORF-Mitarbeiter. Er befindet sich derzeit in der Kündigungsfrist, die im Jänner endet.
Die Kündigung wurde via ORF-Aussendung am 8. April wie folgt begründet: „Auf Basis der Befragungen und der Unterlagen hat die Compliance-Stelle festgestellt, dass eine sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinn im konkreten Fall nicht vorliegt. Der ORF verlangt von seinen Führungskräften allerdings nicht bloß die Einhaltung zwingenden Rechts […] Jeder Anschein eines einer Führungskraft unangemessenen Verhaltens ist daher zu vermeiden. Daher wird der ORF das Angestellten-Dienstverhältnis mit Roland Weißmann unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und kollektivvertraglichen Kündigungsfrist auflösen.“
Für den Kläger handelt es sich um eine motiv- bzw. sittenwidrige Kündigung. Denn für den Anschein eines unangemessenen Verhaltens habe der ORF durch seine Aussendung am 8. März selbst gesorgt. Hingegen sei durch die (verspätet durchgeführte) Compliance-Untersuchung die in der Aussendung angeführte sexuelle Belästigung weder strafrechtlich noch nach dem Gleichbehandlungsgesetz belegt noch ein unangemessenes Verhalten festgestellt worden.
„Es konnte auch nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden, dass durch Roland Weißmann gesetzte Verhaltensweisen für die Betroffene unerwünscht“ waren, wie es im April in einem Schreiben der Compliance-Anwälte an die damalige Interimschefin Thurnher hieß.
Eine Sichtweise, die die betreffende ORF-Mitarbeiterin, gegen die inzwischen – wie auch gegen ihren Anwalt – wegen Erpressung und Missbrauch von Tonaufnahmen ermittelt wird, nicht nachvollziehen konnte. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.
Weitere Verfahren
Das zweite Arbeitsgerichtsverfahren dreht sich u. a. um die Aussendung des ORF am 9. März, am Morgen nach dem Rücktritt Weißmanns. Als Rückfragehinweis damals angegeben waren der Stiftungsratsvorsitzende Heinz Lederer und sein Stellvertreter Gregor Schütze. Aus Klägersicht wurden mit dieser Aussendung vom ORF Vorwürfe ungeprüft verbreitet, da es nicht, wie allgemein üblich, zuvor eine Compliance-Untersuchung gegeben hatte.
Weiterer Aspekt: Die Vorwürfe waren am 4. März im ORF-Umfeld bekanntgeworden. Der Stiftungsratsvorsitz hat in der Folge Weißmann aufgefordert, sich mit dem Anwalt der Frau zu vergleichen. Kolportiertes Zitat: „Es ist egal, ob es stimmt oder nicht, es darf nie bekannt werden.“
Der Vergleich, zu dem u. a. der Rücktritt gehörte, kam zustande. Die ORF-Aussendung wurde trotzdem veröffentlicht. Aus Klägersicht hat der Arbeitgeber durch sein Vorgehen zur (medialen) Vorverurteilung Weißmanns beigetragen, sie billigend in Kauf bzw. Weißmann nicht ausreichend dagegen in Schutz genommen. Daraus ergebe sich eine massive Ruf- und Kredit-Schädigung.
Das dritte Verfahren dreht sich um die Auszahlung der vertraglichen Ansprüche aus dem Vertrag des Generaldirektors, der im Normalfall mit Ende Dezember 2026 geendet wäre – mit damals großen Chancen für Weißmann …read more
Source:: Kurier.at – Kultur



