Überhängende Äste: Muss der Nachbar sie zurückschneiden?

Wirtschaft

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.

Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 
Der nächste Termin ist übrigens am 10. August 2026, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um einen Zaun geht.

FRAGE: Ich habe ein Haus in Niederösterreich. Die Thujen meines Nachbarn werden immer breiter und höher. Die Äste erdrücken meinen Zaun. Kann ich den Nachbarn zum Rückschnitt und zur Reparatur meines Zaunes verpflichten?

Am KURIER Wohntelefon gab diesmal Rechtsanwältin Sigrid Räth Auskunft. Sie hat folgende Rechtsantwort:

ANTWORT: Wenn die Äste der Thujen des Nachbarn über den Zaun ragen, ist der Liegenschaftseigentümer berechtigt diesen Überwuchs zu entfernen. Wenn er das nicht macht und zulässt, dass die Pflanzen immer stärker werden und den Zaun beschädigen, ist es nicht möglich den Ersatz des Zauns vom Nachbarn zu fordern. In derartigen Fällen ist es immer zielführender das Einvernehmen mit dem Nachbarn zu suchen, um eine für beide Seiten brauchbare Lösung zu finden. 

Ist das nicht möglich, bleibt es beim grundsätzlichen Recht, den Überhang zu entfernen. Anders stellt sich die Sache dar, wenn es sich um Pflanzen handelt, die potenziell Gebäude schädigen können. Wenn Kletterpflanzen auf Nachbargebäude übergreifen, ist es möglich, vom Nachbarn die Entfernung dieser Pflanzen zu verlangen.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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