
Bis zum 26. August hatten das Bildungsministerium und Bildungsminister Christoph Wiederkehr Zeit, den im Juni ausverhandelten Vergleich mit dem ehemaligen PH-Niederösterreich-Rektor Erwin Rauscher zu widerrufen. Das geschah nicht, der Vergleich ist somit rechtswirksam.
Bekanntlich hatte Bildungsminister Wiederkehr im Oktober 2025 den PH-Rektor Rauscher, der 17 Jahre lang die Geschicke der Lehrerausbildung leitete, plötzlich abberufen und angezeigt. Der Vorwurf: Rauscher habe Lehrveranstaltungen fingiert, das sei eine schwere Pflichtverletzung.
Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen alsbald ein. Rauscher verklagte daraufhin die Republik wegen der aus seiner Sicht rechtswidrigen Abberufung. Die Klage hatte einen Streitwert von 308.000 Euro. Aber eigentlich ging es Rauscher vor allem um eines: die Wiederherstellung seines guten Rufes. Dieser sei durch die plötzliche Abberufung – und noch mehr durch eine Aussendung des Bildungsministeriums darüber – beschädigt worden: Das Ministerium sandte damals aus, dass Rauscher „nach aufgekommenen schwerwiegenden dienst- und strafrechtlich relevanten Vorwürfen“, wegen „fingierter Lehrveranstaltungen im Verwaltungssystem PH-Online“ und wegen „schwerer Pflichtverletzung vorzeitig von seiner Funktion“ abberufen worden sei.
Dank an Rauscher
Eines fehlt noch: Der Vergleich beinhaltet, dass noch eine Aussendung des Ministeriums folgt, in der Rauscher für seine jahrzehntelangen Dienste für Österreichs Bildungswesen gedankt und klargestellt wird: „Anstelle der Abberufung vom 2. Oktober 2025 wird das Dienstverhältnis zum 30. September 2026 aufgelöst.“
Ein unwürdiger Streit ist damit beendet. Wiederkehr bestellte inzwischen einen neuen Rektor.
Source:: Kurier.at – Politik



