
Die Einnahmen des deutschen Staates aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind im vergangenen Jahr auf einen Rekordwert von 21,4 Milliarden Euro geklettert. Dies ist ein Plus von 60,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, teilte das Statistische Bundesamt mit. Ausschlaggebend war demnach vor allem ein sprunghafter Anstieg bei der Besteuerung sehr großer Vermögensübertragungen von mindestens 20 Millionen Euro. Hier hat sich die festgesetzte Steuer mehr als verdoppelt (plus 146,8 Prozent).
Für das gewerkschaftsnahe Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) ist die Entwicklung ein Indiz für eine wachsende Vermögensungleichheit in Deutschland. „Der Anstieg der Steuereinnahmen geht einzig darauf zurück, dass 2025 in der Summe deutlich mehr Vermögen vererbt oder verschenkt wurde als 2024“, sagte der wissenschaftliche IMK-Direktor Sebastian Dullien.
Forderung nach Abschaffung der Erbschaftssteuer „absurd“
Angesichts knapper Kassen seien Forderungen absurd, die Erbschaftsteuer ganz abzuschaffen. „Ein solcher Schritt würde das Steuersystem noch ungerechter machen, als es ohnehin schon ist, weil es Vermögende entlasten würde“, sagte Dullien. Sowohl die festgesetzte Erbschaftsteuer als auch die Schenkungsteuer erreichten dabei neue Spitzenwerte. Das Steueraufkommen auf Erbschaften erhöhte sich um 57,1 Prozent auf 13,3 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Der bisherige Höchststand aus dem Jahr 2021 lag bei 9,0 Milliarden Euro. Bei den Schenkungen zu Lebzeiten gab es einen noch kräftigeren Zuwachs von 67,3 Prozent auf 8,1 Milliarden Euro.
Vermögenswerte von 141 Milliarden Euro übertragen
Insgesamt wurde im Jahr 2025 Vermögen im Wert von 141,1 Milliarden Euro übertragen, ein Plus von gut 23 Prozent. Grund für die höheren Veranlagungen waren vor allem Übertragungen von Unternehmensanteilen und Betriebsvermögen. So wurden mit 16,8 Milliarden Euro mehr als doppelt so viele Anteile an Kapitalgesellschaften veranlagt wie im Vorjahr, was einem Plus von knapp 129 Prozent entspricht. Das übertragene Betriebsvermögen wuchs um 19 Prozent auf 25,6 Milliarden Euro, wobei hier vor allem Schenkungen ins Gewicht fielen. Das übertragene Grundvermögen legte um 11,2 Prozent auf 51,6 Milliarden Euro zu.
Laut Statistik-Bundesamt lagen die meisten Vermögensübergänge innerhalb der persönlichen Freibeträge. Diese sind in der Regel nicht steuerpflichtig und damit nicht in der Statistik enthalten. Zudem weist die Statistik bestimmte Steuererlasse nicht aus. Bei der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung für Unternehmensvermögen wurden im vergangenen Jahr Steuern in Höhe von 3,7 Milliarden Euro erlassen. Davon entfielen 3,4 Milliarden Euro auf Schenkungen.
Jährlich werden rund 400 Milliarden Euro vererbt
Dem IMK zufolge werden in Deutschland jedes Jahr nach aktuellen Schätzungen rund 400 Milliarden Euro vererbt. „Jährlich werden also Vermögen in etwa im Volumen des Bundeshaushalts vererbt oder verschenkt“, sagte IMK-Direktor Dullien. Die allermeisten Erbschaften fielen jedoch nicht in die Statistik, weil sie unter die Freigrenzen fallen, die bei Kindern bei 400.000 Euro und bei Ehepartnern bei 500.000 Euro liegen.
Source:: Kurier.at – Wirtschaft



