
In der Debatte um die Einrichtung einer neuen Weisungsspitze in der Justiz hat Ressortchefin Anna Sporrer (SPÖ) die Notbremse gezogen: Sie will den Entwurf zur Bundesstaatsanwaltschaft, den sie gemeinsam mit ÖVP und Neos Ende Juni in Begutachtung geschickt hat, „grundlegend überarbeiten“, wie sie am Dienstag via APA bekannt gab.
Die Stellungnahmen hätten einen „klaren Änderungsbedarf“ gezeigt. „Für eine neue Bundesstaatsanwaltschaft, die die Bezeichnung ‚unabhängig‘ auch wirklich verdient, müssen wir noch gründlich nachbessern“, sagt Sporrer.
Rote Linien überschritten
Die Kritik an ihrem Entwurf kann die Ministerin kaum überrascht haben.
Erstens, weil namhafte Justizvertreter schon vor dessen Fertigstellung und auch danach Pflöcke eingeschlagen haben. So sagte Generalprokuratorin Margit Wachberger, es sei ein „No-Go“, dass das Parlament die drei Bundesstaatsanwälte, die künftig über Einstellung oder Anklage in Strafverfahren entscheiden sollen, auswählen soll.
Zweitens, weil auch Sporrer selbst im Vorfeld rote Linien gezogen hatte, die im vorliegenden Entwurf dann überschritten wurden. So sagte sie, dass das Abstimmungsverhalten nur intern dokumentiert und nicht öffentlich gemacht werden soll (siehe KURIER-Interview im März 2025). Im Entwurf steht nun, dass das Parlament diese via Anfrage offenlegen lassen kann.
Dass von der parlamentarischen Kontrolle auch laufende Strafverfahren umfasst sein sollen, war der wohl gravierendste Kniefall der SPÖ-Ministerin vor den Wünschen der ÖVP.
Die Kritik war absehbar, ihre Wucht dürfte Sporrer und ihre Fachleute dann aber doch überrascht haben: Mehr als 800 Stellungnahmen – fast ausschließlich negative – wurden im achtwöchigen Begutachtungszeitraum beim Parlament eingereicht.
Was will Sporrer nun geändert haben? Statt sechs Jahren Amtszeit will sie „mindestens neun Jahre“, um die Bestellung der Bundesstaatsanwälte von der Legislaturperiode abzukoppeln, die ja fünf Jahre beträgt, erklärt sie.
Die oberste Anklagebehörde müsse frei sein von jedem Anschein „sachfremder Einflussnahme“ oder Unvereinbarkeiten. Es dürfe deshalb keine vorprogrammierten Einfallstore geben – weder bei der Zusammensetzung der Auswahlkommission, noch bei der Qualifikation der Kandidaten. Sporrer meint Rechtsanwälte, die in der Kommission sitzen und sich auch für das Amt der Bundesstaatsanwälte bewerben können. Das dürfte sie jetzt beides streichen wollen.
Am Auswahlverfahren im Parlament will sie offenbar festhalten – mit Adaptionen: Es dürfe kein „Pingpong-Spiel“ geben, indem Abgeordnete Vorschläge der Kommission immer wieder ablehnen. Auch dürfte keine Auswahl am Kommissionsvorschlag vorbei getroffen werden.
„Absolutes No-Go“
Bei der Kontrolle besinnt sich Sporrer wieder auf ihre ursprünglichen Positionen: Die Interpellation dürfe sich nur auf abgeschlossene Verfahren beziehen; eine Offenlegung des Abstimmungsverhaltens sei ein „absolutes No-Go“.
Zudem spricht sich die Justizministerin dagegen aus, dass Bundesstaatsanwälte nach dem Modell der Ministeranklage zur Verantwortung gezogen werden, da diese ohnehin der dienst- und disziplinarrechtlichen Kontrolle durch den Obersten Gerichtshof unterliegen.
Das sind die Positionen der SPÖ-Ministerin. Ob die ÖVP mitgeht, wenn nun an genau jenen Punkten gerüttelt wird, die ihr in den Verhandlungen wichtig waren, bleibt abzuwarten. Um die Neos muss sich Sporrer weniger sorgen – sie haben sich auch beim vorliegenden Entwurf recht flexibel gezeigt.
Source:: Kurier.at – Politik



