Arbeitslosengeld: AMS zahlt 135 Millionen Euro automatisch nach

Politik

Nach einem kürzlich erfolgten Verwaltungsgerichtshof-Urteil wird das AMS rund 135 Millionen Euro an Arbeitslosengeld und Notstandshilfe nachzahlen. Demnach gibt es eine Nachzahlung für 250.000 Betroffene.

Auslöser war der Fall einer Geringverdienerin. Sie hatte sich gegen ihre Arbeitslosengeld-Berechnung gewehrt, weil das AMS bei ihrem früheren Gehalt als Berechnungsgrundlage drei Prozent Arbeitslosenversicherungsbeitrag abzog, obwohl sie den gar nicht leisten musste.

„Jeder wird das Geld erhalten“

Das AMS will die automatische Nachzahlung an alle Betroffenen bis Jänner 2027 abwickeln. Eine Rückzahlung gebe es für Personen, die vom VwGH-Urteil umfasst seien und innerhalb der letzten drei Jahre Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben. Heißt: Niemand muss sich an das AMS wenden oder einen Antrag stellen.

„Es wird jeder Kunde, der zu wenig ausbezahlt bekommen hat, das Geld erhalten“, so das AMS. Eine Person mit einem früheren Brutto-Einkommen von beispielsweise 2.000 Euro erhalte eine Arbeitslosengeld-Nachzahlung von 0,95 Euro pro Tag oder 28,50 Euro (30 Tage/Monat).

2008 wurde eine soziale Staffelung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge festgelegt. Diese Novelle hätte „keinen Einfluss“ auf die Bemessung des Arbeitslosengeldes haben sollen. Da dies nur in den Erläuterungen und nicht im Gesetzestext stand, erklärte der Verwaltungsgerichtshof die Regelung für nicht zulässig.

Kopf: Kein Vorsatz beim AMS oder beim Gesetzgeber

Einen groben Fehler beim AMS oder beim Gesetzgeber sieht AMS-Chef Johannes Kopf indes nicht. „Ich glaube nicht, dass jemand vorsätzlich etwas falsch gemacht hat. Dass es nicht ganz klar war, sieht man daran, dass wir die erste Instanz als AMS gewonnen haben. Die erste Instanz hat gesagt, das AMS hat richtig gerechnet. Aber der Verwaltungsgerichtshof hat das aufgehoben und hat gesagt, das hätte der Gesetzgeber deutlicher im Gesetz fixieren müssen“, so Kopf im Ö1-Mittagsjournal. Auch aus Sicht der Leiterin der Abteilung Arbeitsmarkt der AK Wien, Silvia Hofbauer, „ging es nicht ums Verstecken“, sondern darum, eine „möglichst verwaltungsschonende Praxis zu entwickeln“.

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Für die Rückzahlungen gilt eine drei Jahre lange Verjährungsfrist. Eine Chance für jene Menschen, denen davor zu wenig ausgezahlt worden ist, gibt es für Hofbauer nicht. „Da geht rechtlich nichts mehr. Die Verjährungsfrist ist drei Jahre, bis dorthin kann zurückgezahlt werden. Alles andere sieht das Rechtssystem in Österreich einfach nicht vor.“

Die Budgetmittel für die AMS-Nachzahlung wird das Sozialministerium zur Verfügung stellen. Über Details gibt es derzeit noch Gespräche zwischen dem Finanz- und Sozialministerium.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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