
Die Koalitionsverhandlungen zur geplanten „Sozialhilfe NEU“ gehen in die Zielgerade. Der entsprechende Entwurf könnte eventuell noch diese Woche in Begutachtung geschickt werden – das Inkrafttreten ist ja mit 1. Jänner 2027 geplant. Es gebe eine „Grundsatzeinigung“, hieß es auf Anfrage aus dem Büro von Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) zur APA. Laut KURIER-Informationen ist eine Präsentation im Laufe dieser Woche realistisch. Informiert werden müssen nun die Bundesländer.
Bereits am Wochenende hatte Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) erklärt, bei der Sozialhilfe sei man „ein erhebliches Stück weitergekommen“ und befinde sich auf der Zielgeraden. Man müsse aber noch Gespräche mit den Ländern führen, sagte er am Samstag. Diese Einbindung der Bundesländer, die für die Umsetzung der bundesweiten Vorgaben zuständig sind, soll nun diese Woche stattfinden.
„Sozialhilfe NEU“ ab Jänner 2027 geplant
Grundsätzlich vorgesehen ist laut dem Anfang September durchgesickerten Gesetzesentwurf zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) u.a. eine bundesweite Vereinheitlichung mit Fixsätzen für Erwachsene, Mindestsätzen für Kinder, eine auf Migranten abzielende „Integrationsphase“ und stärkere Integration in den Arbeitsmarkt. Sozialorganisationen wie etwa Caritas, Diakonie oder Volkshilfe forderten im Zuge der Debatte wiederholt, dass „Armutsbekämpfung“ als definiertes Ziel verankert wird.
Als Knackpunkte galten bis zuletzt unter anderem die Höhe der Sozialhilfe pro Kind und die viel diskutierte „Staffelung“ der Zahlungen für Kinder („degressive Sätze“) – also ob es für jedes zusätzliche Kind geringere Beträge als für nur ein Kind geben soll. Dafür waren im Entwurf noch keine Prozentwerte eingetragen.
Bezüglich der Kindersätze besteht im aktuell gültigen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz gar keine Regelung, die Länder gestalten dies nach eigenem Ermessen. Grund dafür ist, dass der Verfassungsgerichtshof die ursprünglich vorgesehene bundesweite Vorgabe einer „Staffelung“ im Jahr 2019 gekippt hat, weil die Regelung als „zu diskriminierend gegenüber dem zweiten, dritten, vierten Kind“ eingestuft wurde.
Integrationsphase mit weniger Geld
Neu kommen soll die schon breit diskutierte „Integrationsphase“, eine Kernforderung der ÖVP. Laut dem Entwurf sollen künftig nicht alle Betroffenen automatisch die volle Sozialhilfe bekommen. Für alle jene Bezieherinnen und Bezieher, „die arbeitsfähig sind, aber noch nicht dauerhaft in die Gesellschaft und in das Erwerbsleben integriert sind“ sind nur „Grundleistungen“ vorzusehen, heißt es.
Gestartet werden soll mit einem niedrigeren Fixbetrag, der im Gesetzesentwurf zwar noch nicht festgeschrieben ist, dem Vernehmen nach aber bei ca. 70 Prozent der vollen Höhe (also rund 860 Euro) liegen soll. Nur wer Integrations- bzw. Erwerbsbemühen nachweist, wird dann auf den vollen Betrag kommen.
Wiens Gesundheitsstadtrat Hacker „gespannt“ auf Verhandlungen
Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) hob in einer der APA übermittelten Stellungnahme hervor, dass Wien ein bundesweit einheitliches Sozialhilfegrundsatzgesetz immer befürwortet habe. „Wie genau das aussieht, werden die Länder mit der Bundesregierung besprechen, und auch welche möglichen Spielräume es für Länder geben wird“, betonte er. Er sei gespannt auf diese Verhandlungen. In diesen müsse es auch um ein umfassendes Gesamtpaket gehen. Insbesondere in Fragen der Integrationspflichten und der Maßnahmen von Integrationsfonds und AMS seien hier noch viele Fragen offen, versicherte Hacker.
Die Wiener ÖVP forderte unterdessen am Montag auf einer Pressekonferenz (Titel: „Schlanke Stadt – Leistung statt Sozialleistung“) erneut eine Reform der Wiener Mindestsicherung. Landesparteiobmann Markus Figl, Sozialsprecherin Ingrid Korosec und Klubobmann Harald Zierfuß kündigten dazu einen dringlichen Antrag für die Landtagssitzung am …read more
Source:: Kurier.at – Politik



